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OLG Düsseldorf, 04.10.2022 - 23 U 182/21
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40 Euro Verzugspauschale auch bei „Minimalverzug“!
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Du musst schon wissen, wer wer ist!
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VOB/B und Laienbauherr: Textübergabe erforderlich!
LG Bayreuth, 14.07.2022 - 31 O 173/21
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LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2023 - L 18 AL 72/20
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Das Abrechnungsverhältnis - Fragen und (mögliche) Antworten
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Pflichtverletzungen des Vermieters können sein Kündigungsrecht ausschließen
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LG Düsseldorf:
Sind Geldbeträge im Baubereich Brutto- oder Nettosummen?
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OLG Dresden:
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Jahrelang unterlassene Pflege eines Schrebergartens in einer WEG kann zur Entziehung des Eigentums führen
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AG Brandenburg:
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Parteiwechsel auf Beklagtenseite in der Berufung: Bedarf es einer Zustimmung?
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AG Kaufbeuren:
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Nachrichten zum Immobilienrecht

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Online seit 2017

VPB erläutert Bauvertragsrecht (4): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf die Herausgabe von Bauunterlagen
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© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.


Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern: Zum Jahreswechsel läuft wichtige Frist zur Nachrüstung aus
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Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist ab dem 01.01.2018 für alle Wohnungen in Bayern Pflicht. Bis zum Jahreswechsel müssen daher alle Bestandsgebäude nachgerüstet werden. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin. Handelt es sich um Mietwohnungen, ist der Wohnungseigentümer für die Installation verantwortlich.
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VPB erläutert Bauvertragsrecht (1): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung
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Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Architektenvertrag" und "Bauträgervertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
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CDU will Ende der Mietpreisbremse
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Mieterbund: Wählerwille nicht verstanden - Mietpreisbremse nachbessern, nicht abschaffen

"Zuerst hat die CDU durch zahlreiche Ausnahmeregelungen dafür gesorgt, dass die Mietpreisbremse nicht funktioniert. Dann hat sie notwendigen Nachbesserungen nicht zugestimmt und jetzt will sie die Mietpreisbremse beerdigen mit dem scheinheiligen Argument, die Mietpreisbremse sei gescheitert. Das ist unredlich und eine schlechte Mietenpolitik", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, Äußerungen von CDU-Generalsekretär Peter Tauber im RBB-Radio und anderen Unionsabgeordneten zu möglichen Zielen einer Jamaika-Koalition.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Neues Bauvertragsrecht Teil 5 - Zielfindungsphase und Sonderkündigungsrecht beim Ingenieurvertrag

In den neuen Regelungen zum Ingenieurvertrag wurde eine Leistungsverpflichtung des Ingenieurs noch vor der eigentlichen Planungsphase eingebaut. In der Zielfindungsphase sollen die für die Leistung notwendigen Planungs- und Überwachungsziele ermittelt werden, soweit diese noch nicht feststehen.


Wohnungspolitische und mietrechtliche Wahlversprechen einlösen
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Mögliche Jamaika-Koalitionäre müssen ihren Ankündigungen Taten folgen lassen

"Angesichts einer Million fehlender Wohnungen in Deutschland und ständig steigender Mieten kommt der Wohnungs- und Mietenpolitik in der nächsten Legislaturperiode eine entscheidende Rolle zu. Die möglichen "Jamaika-Koalitionäre" müssen jetzt ihre wohnungspolitischen und mietrechtlichen Wahlversprechen einlösen", forderte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. "Wir erwarten, dass CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen ihren Ankündigungen und Versprechen auch entsprechende Taten folgen lassen."
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Teil 4: Architekten- und Ingenieurvertrag

Mangels gesetzlicher Regelungen wurden bisher die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Architekten- und Ingenieurverträgen durch die Rechtsprechung und auch die umfangreiche Literatur festgelegt. Nunmehr wurde auch für diese durchaus komplexe Thematik eine gesetzliche Grundlage im BGB verankert. Entsprechend der bisherigen Einordnung des Ingenieurvertrages durch die Rechtsprechung finden sich die Regelungen konsequenterweise unter dem Titel "Werkvertrag und werkvertragsähnliche Verträge" im BGB wieder.


Bundesrat billigt Fortbildungspflicht für Makler
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Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler erhalten erstmals Leitplanken für ihre berufliche Qualifikation: Der Bundesrat billigte am 22.09.2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 22.06.2017, der eine Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppen einführt. Danach sind alle Makler und Verwalter künftig verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden fortzubilden.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Teil 3: Der Verbrauchervertrag

Der durchschnittliche private Häuslebauer investiert in der Regel beim Bau eines Hauses einen wesentlichen Teil seiner finanziellen Mittel. Da er dabei auch noch als Laie unter Profis unterwegs ist, bedarf er nach Ansicht der Bundesregierung besonderen Schutz-es; zu diesem Zweck wurde der Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff BGB) eingeführt.
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Wohnen und Mieten im Wahlkampf unter "ferner liefen"
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Lukas Siebenkotten
Mieterbund kritisiert CDU/CSU und SPD

"Wohnungspolitik und Mietrecht spielen im bisherigen Wahlkampf von CDU/CSU und SPD so gut wie keine Rolle, laufen allenfalls unter 'ferner liefen'. Angesichts einer Million fehlender Wohnungen in Deutschland und immer schneller steigender Mieten müssen sich jetzt endlich auch die großen Parteien diesem Thema widmen, das Mieterinnen und Mietern unter den Nägeln brennt und für die Wählerinnen und Wähler wirklich wichtig ist", forderte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, gestern in Berlin.
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Neuregelungen im Juli/August 2017
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Mieter können künftig vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren. Mehr Transparenz bei Gehältern soll Entgeltdiskriminierung beseitigen. Der Schutz vor Infektionen im Krankenhaus ist verbessert worden. Diese und weitere Neuregelungen gelten seit Juli und ab August.
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Bundesrat beschließt Förderung des Mieterstroms
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Mieter sollen künftig vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren können. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat der Bundesrat am 07.07.2017 die Förderung des Mieterstroms beschlossen. Ziel sei es, Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zu schaffen.
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Verordnungen zur Mietpreisbremse auf der Kippe
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Gerichtsurteile und neue Landesregierungen torpedieren Landesverordnungen

"Wir brauchen in Deutschland eine funktionierende Mietpreisbremse. Die gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten müssen dringend nachgebessert werden. Notwendig sind einheitliche, bundesweit geltende Vorschriften", sagte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.
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Makler: Gesetz zu Berufszugangsvoraussetzungen auf der Zielgeraden
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Weiterbildungspflicht für Verwalter und Makler kommt

Am 22. Juni steht im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Beratung des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter an. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Spitzenverband der deutschen Immobilienverwalter geht davon aus, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungskoalition umgesetzt wird. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurfstext (BT-Drs. 18/10190) haben CDU/CSU und SPD Änderungen verabredet. Vorangegangen waren eine öffentliche Anhörung am 29. März und insgesamt drei Berichterstattergespräche bis eine kompromissfähige Einigung vorlag.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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© Martin Fally - Fotolia.com
Teil 1: Übersicht der für Bauingenieure wichtigsten Neuregelungen

Nach langen Diskussionen in Fachwelt und Koalition wurde nun das neue Bauvertragsrecht im Bundestag verabschiedet und hat den Bundesrat passiert. Am 01.01.2018 tritt ein Gesetzespaket in Kraft, bei dem unter anderem die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und des allgemeinen Werkvertragsrechts sowie Regelungen zum Bauvertrag, Bauträgervertrag und zum Verbraucherbauvertrag enthalten sind. Erstmals werden auch Vorschriften für den Architekten- und Ingenieurvertrag in das BGB eingefügt.
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Zwei Jahre Mietpreisbremse - Ergebnis gleich null
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Gutachten von Bündnis 90/Die Grünen errechnet, Mieter zahlen 310 Millionen Euro pro Jahr zu viel

"Die Mietpreisbremse funktioniert nicht. Gutachten und die Erfahrungen der örtlichen Mietervereine belegen, die Auswirkungen der seit zwei Jahren bestehenden gesetzlichen Regelung sind praktisch gleich null. Die Wiedervermietungsmieten steigen ungebremst weiter. Ein Großteil der Vermieter hält sich nicht an die gesetzlichen Regelungen. Mieter können die komplizierten und intransparenten gesetzlichen Regelungen mit vielen Ausnahmetatbeständen kaum nutzen. Sie zahlen deshalb pro Jahr 310 Millionen Euro zu viel Miete", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, ein von Bündnis 90/Die Grünen jetzt veröffentlichtes Gutachten "Finanzielle Lasten für Mieter durch Überschreitung der Mietpreisbremse".
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Bundestag: Debatte über Mieterstrom
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Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom eingebracht (18/12355). Mit der Novelle will die Regierung zum einen den Bau von Fotovoltaikanlagen attraktiver machen, zum anderen Mietern unmittelbarer als bislang Stromnutzung vom eigenen Dach ermöglichen. "Mieterstrom kann Impulse für einen weiteren Zubau von Solaranlagen setzen und Mieter und Vermieter konkret an der Energiewende beteiligen", heißt es in dem Entwurf, den der Bundestag am Donnerstag, 18. Mai 2017, in erster Lesung berät. Die Vorlage soll anschließend in den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden.
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Neues Bauvertragsrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
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Das Gesetz zur Reform des neuen Bauvertragsrechts wurde am 04.05.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl.I 2017, Seite 969 ff.).
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Verschärfung der Mietpreisbremse soll von schlechter wohnungspolitischer Bilanz der Regierung ablenken
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© Wolfilser - Fotolia.com
"Eine Verschärfung des Gesetzes zur Mietpreisbremse soll offenbar von der schlechten wohnungspolitischen Bilanz der Bundesregierung ablenken. Augenscheinlich ist für Wohnungssuchende keine Erleichterung eingetreten, weil die Regierung es nicht geschafft hat, den Neubau ausreichend anzukurbeln. Um das Problem städtischer Wohnungsmarktengpässe zu lösen, muss die Politik mit Sachverstand agieren, anstatt ein ohnehin schon kontraproduktives Gesetz durch weitere Regulierungen zu verschlimmern." Das sagt der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick ....
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VPB: So können Bauherren jetzt schon vom neuen Bauvertragsrecht profitieren!
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Das neue Bauvertragsrecht bringt privaten Bauherren mehr Rechte. Es tritt allerdings erst Anfang 2018 in Kraft. Bauherren können aber bereits jetzt von der Gesetzesänderung profitieren, so der Verband Privater Bauherren (VPB), der empfiehlt, die neuen verbraucherfreundlichen Regelungen bereits in diesem Jahr in die Bauverträge hinein zu verhandeln.
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