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Bauleitung ≠ Bauüberwachung!
OLG Frankfurt, 11.05.2023 - 22 U 19/22
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Mängelansprüche können in AGB nicht begrenzt werden!
OLG Koblenz, 10.10.2024 - 2 U 41/24
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Rechtsanwälte unterliegen keinen Rechtsirrtümern!
BGH, 04.09.2024 - IV ZB 31/23
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VK Bund, 23.07.2024 - VK 1-64/24
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OLG Zweibrücken:
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Mängel vor Abnahme: Keine Beweislastumkehr durch Abrechnungsverhältnis!
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OLG Hamm:
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OLG Brandenburg:
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OLG Celle:
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Nachrichten zum Recht am Bau

Zeige Nachrichten 361 bis 380 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 465 - (2825 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2009

Bauforderungssicherungsgesetz: Bundestag stürzt Baubranche in massive Liquiditätsprobleme
"Der Deutsche Bundestag hat mit der heutigen Verabschiedung des gestutzten Änderungsgesetzes zur Sicherung von Bauforderungen der gesamten Baubranche - vom Hauptunternehmer bis zum kleinsten Handwerker - einen Bärendienst erwiesen." Das erklärte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper. Damit habe sich die große Koalition über die Vorschläge der eigenen Bundesregierung hinweggesetzt, die zumindest die Separierung des Baugeldes auf getrennte Baustellenkonten aufheben wollte. Knipper: "Dies kommt einer Desavouierung der eigenen Bundesregierung gleich." Statt das Gesetz durch die Einrichtung eines Sammelkontos einigermaßen handhabbar zu machen, müssten jetzt eingehende Zahlungen ausschließlich für das konkrete Bauvorhaben verwendet werden. "Dieses führt zu einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf der Unternehmen in Milliardenhöhe und erhöht das Insolvenzrisiko der gesamten Branche", so Knipper weiter.


Bundesrat lehnt Änderung des BauFordSiG ab!
Der Bundesrat lehnt die geplante Aufhebung der Zweckbindung für gezahltes Baugeld an das konkrete Bauwerk ab. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Bauträger künftig nicht mehr verpflichtet sein, mit dem Baugeld, das ihnen für eine bestimmte Baustelle zur Verfügung steht, genau diejenigen Personen zu bezahlen, die an der Erstellung oder dem Umbau des Bauwerkes beteiligt sind.
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Bundeskabinett beschließt Entschärfung des BauFordSiG!
Der Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes, am 01.01.2009 in Kraft getreten, scheint nur eine kurze Lebensdauer beschieden zu sein. Das Bundeskabinett hat nunmehr eine Änderung in zwei wesentlichen Punkten beschlossen:
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Bauforderungssicherungsgesetz 2009 soll noch vor dem Sommer wieder abgeändert werden!
Auf Druck der Verbände der Bauwirtschaft soll das zum 01.01.2009 in Kraft getretene Bauforderungssicherungsgesetz noch in diesem Sommer in wesentlichen Punkten wieder abgeändert werden. Seit der Neuregelung fallen unter den Baugeldbegriff nicht nur kreditfinanzierte Gelder, sondern auch Eigenmittel des Bauherrn bzw. Auftraggebers, die dieser an einen Baugeldempfänger für die Baumaßnahme bezahlt. Damit stellt jede Abschlagszahlung, die - z. B. - ein Generalunternehmer oder Hauptunternehmer vom Bauherrn erhält, "Baugeld" dar. Dieses muss der Generalunternehmer bzw. Hauptunternehmer nach der derzeitigen Gesetzeslage zweckentsprechend - also gleichsam treuhänderisch - für die Nachunternehmer der jeweiligen Baumaßnahme verwenden. Vielfach wurde vertreten, dass dies nur durch Errichtung von baustellenbezogenen Konten möglich sein soll. Unterlässt der Generalunternehmer bzw. Hauptunternehmer diese Separierung der alten Baugelder und fällt er später in Insolvenz, soll dies eine persönliche Schadensersatzhaftung der Verantwortungsträger (z. B. Geschäftsführer, Prokuristen etc.) zur Folge haben.
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EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet
EnEV 2009 gilt ab 1. Oktober

Am 30.04.2009 wurde die EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt: Wer als Bauherr oder Eigentümer im Baubestand ab 01.10.2009 einen Bauantrag einreicht, eine Bauanzeige erstattet oder bei nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen mit dem Bauen beginnt, der muss die verschärfte Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) beachten.
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Baugewerbe fordert Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode
"Wenn wir auch in der Vergangenheit nie für das Bauforderungssicherungsgesetz in seiner jetzigen Ausprägung eingetreten sind, stehen wir dennoch hinter seiner grundsätzlichen Zielsetzung, nämlich Unternehmen vor Zahlungsausfällen zu schützen." So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, am 24.04.2009 in Berlin. "Wir fordern allerdings, das Gesetz in zwei Punkten zu ändern, die für die Unternehmen nicht praktikabel sind."
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Wasserhaushaltsgesetz: Bundesrat kann Fehlentwicklung noch verhindern
Überzogene Grenzwerte gefährden Einsatz und Verwertung mineralischer Baustoffe

Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches hat das Bundeskabinett kurzfristig den ursprünglichen Teil II als Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beschlossen. Es obliegt nun dem Bundesrat, notwendige Korrekturen in das Verfahren einzubringen. Im Fokus steht vor allem der § 48 WHG, mit dem die so genannten Geringfügigkeitsschwellen bundesweit eingeführt werden sollen. "Wir befürworten einen nachhaltigen Wasserschutz, aber diese Gesetzesvorlage hat den Bogen völlig überspannt", sagte RA Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.
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BDEW zur Novelle der Energieeinsparverordnung: Doppelbelastung führt zu Mehrkosten für Bauherren
Verknüpfung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz fehlt

"Um die auch von uns unterstützte Energieeffizienz neuer oder sanierter Gebäude zu regeln, hätte die Novelle der Energieeinsparverordnung vollkommen ausgereicht. Neben der neuen EnEV muss sich ein Bauherr auch noch nach dem bestehenden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz richten. In der Summe führt dies zu einer unnötigen Doppelbelastung und damit zu zusätzlichen Kosten für Bauherren."
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Bundeskabinett beschließt neue Energieeinsparverordnung
Tiefensee: 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei Gebäuden

Die Bundesregierung hat am 18.03.2009 die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. "Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. "Mit der staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen, die wir gleichzeitig aufgestockt haben, rentieren sich die Investitionen auch wirtschaftlich. Damit haben die Menschen nicht nur komfortablere Wohnungen, sondern auch niedrigere Heizkostenrechnungen."
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Bundesrat verlangt zahlreiche Änderungen an Energieeinsparverordnung
Der Bundesrat macht seine Zustimmung zur geplanten Energieeinsparverordnung von umfangreichen Änderungen abhängig. Teilweise dienen sie der redaktionellen Klarstellung, viele sind jedoch auch inhaltlicher und technischer Art.
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EU-Regelungen zu Energieeffizienz unverhältnismäßig
Die Vorschläge der europäischen Kommission zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden hält der Bundesrat überwiegend für unverhältnismäßig. Zwar teilt er in seiner heutigen Stellungnahme zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag die Auffassung der Kommission, dass der Energieverbrauch des Gebäudesektors und damit dessen Treibhausgasausstoß weiter reduziert werden muss. In der Vorgabe, nationale Mindestanforderungen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an einheitlich ermittelte kostenoptimale Mindestanforderungen anzupassen, sieht er jedoch eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Die Immobilien- und Wohnungsmärkte hätten keinerlei transnationale Aspekte, so dass auch die Festsetzung der konkreten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht in die Zuständigkeit der europäischen Kommission falle. Die Bundesregierung solle deshalb auf eine Streichung der entsprechenden Vorschriften hinwirken.
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Vorschau zur 856. Plenarsitzung
Am Freitag, 06.03.2009, findet die 856. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Tagesordnungspunkte sind unter anderem die Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung und der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
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BDB begrüßt Senkung des Mehrwertsteuersatzes
Der Präsident des Bundes Deutscher Baumeister (BDB), Architekten und Ingenieure e. V., Hans Georg Wagner, begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück, dass sich Deutschland nicht länger gegen reduzierte Mehrwertsteuersätze in der Europäischen Union wehrt und dem Gesetzentwurf zu reduzierten Sätzen auf arbeitsintensive Dienstleistungen zustimmt.
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BauFordSiG online
Das zum 01.01.2009 eingeführte Bauforderungssicherungsgesetz, das eigentlich die aktuelle Fassung des GSB darstellt, steht seit gestern online. Sie finden es in unserem Gesetzesmodul.


Online seit 2008

Baustoffindustrie und Fachhandel lehnen eine erneute kurzfristige Änderung des EEWärmeG durch den Bund ab
Die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau (DGfM) und der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V. (BDB) warnen einmal mehr vor einer erneuten und kurzfristigen Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), das in der jetzigen Form zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung will damit die bisherige Ablehnung der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) durch den Bundesrat ausgleichen. Für Investoren und Bauherren würde die erneute Novellierung aber zu starker Verunsicherung führen.
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Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden
Die Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (16/10290) hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochmorgen in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU angenommen. Die Opposition votierte dagegen.
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FoSiG veröffentlicht
Heute wurde das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt es planmäßig zum 01.01.2009 in Kraft.

Verzögerungen bei der EnEV 2009
Bei der neuen EnEV 2009 kommt es im Gesetzgebungsverfahren zu Verzögerungen. Nach derzeitigem Stand kann die EnEV 2009 frühestens zum 01.06.2009 in kraft trten.
(Quelle: LFW Baden-Württemberg)

Verfahrensgang Forderungssicherungsgesetz
Am 19.09.2008 billigte der Bundesrat das Forderungssicherungsgesetz. Aus diesem Anlass haben wir in unsere Materialien den Verfahrensgang des Gesetzes eingestellt. Von der Einbringung in den Bundestag am 02.02.2006 über diverse Empfehlungen der Ausschüsse bis zu seiner Billigung durch den Bundesrat.
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Hilfe für das Bauhandwerk
Bundesrat billigt Forderungssicherungsgesetz

Bauhandwerker können in Zukunft ihre berechtigten Werklohnforderungen zügiger und effektiver durchsetzen: Der Bundesrat hat am Freitag (19.09.2008) das Forderungssicherungsgesetz gebilligt. Es geht auf eine Länderinitiative aus dem Jahr 2004 zurück, die der Deutsche Bundestag mit Änderungen im Juni dieses Jahres verabschiedet hat.
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