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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Nachrichten zum Architekten- & Ingenieurrecht
Zeige Nachrichten 381 bis 400 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 622 - (2826 in Alle Sachgebiete)
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Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt
Das BMF-Schreiben vom 11. März 2010 stellt Abs. 6 und 7 des BMF-Schreibens vom 16.10.2009 zum Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 UStG) bei Bauleistungen klar, insbesondere die Auslegung des Begriffs des Leistungsempfängers, der selbst Bauleistungen erbringt.
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Weitere Novellierung der HOAI
Aktuelle Informationen des AHO und der Bundesingenieurkammer zum geplanten zeitlichen Ablauf der weiteren Novellierung der HOAI und zur AufgabenverteilungIn dem Gespräch mit dem AHO am 24. Februar 2010 hat Herr Dr. Kratzenberg (BMVBS) bestätigt, dass mit dem für die HOAI federführenden BMWi eine Aufgabenteilung vereinbart werden konnte. Danach wird das BMVBS die Leistungsbilder überarbeiten, und zwar unter Beteiligung von fachlich kompetenten Vertreterinnen und Vertretern der Auftraggeber- und der Auftragnehmerseite. Darauf aufbauend wird dann das BMWi die Honorarstruktur gutachterlich untersuchen lassen. Gemäß der Koalitionsvereinbarung soll die weitere Novellierung der HOAI in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden.
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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. März 2010
2009 wurde das Umweltrecht bundesweit vereinheitlicht und vereinfacht, ohne das hohe Niveau im Umwelt- und Naturschutz zu senken. Die Möglichkeit dazu ergab sich aus der Föderalismusreform vom September 2006. Erstmals konnte der Bund das Naturschutz- und Wasserrecht in eigener Regie umfassend regeln. Zuvor gab es hier nur eine Rahmenkompetenz des Bundes, die ergänzende Regelungen der Länder erforderte. Vier Umweltgesetze treten nunmehr in Kraft, desweiteren das Gesetz zur Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen.
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Reform des Umweltrechts wird wirksam: Neue Gesetze treten heute in Kraft
Bundesnaturschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz schaffen einheitliche Rechtsgrundlage Heute treten das neue Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz in Kraft. Damit gelten bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen, die das Naturschutz- und Wasserrecht in Deutschland auf einem hohen Niveau harmonisieren. Das bisherige Rahmenrecht wird abgeschafft. Auf Basis der neuen Verfassungslage werden diese Gesetze verbindliche Handlungsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Arbeit der Vollzugsbehörden in den Ländern sein. Bei der Neuordnung des Naturschutz- und des Wasserrechts hat der Bund vielfach auf bewährtes Landesrecht zurückgegriffen. Das neue Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt sieht zudem erstmals bundeseinheitliche Regelungen zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten wasserwirtschaftlichen und forstlichen Vorhaben vor.
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867. Sitzung des Bundesrates
Am Freitag, dem 5. März 2010, 09.30 Uhr findet die 867. Sitzung des Bundesrates statt. TOP ist unter anderem eine Entschließung des Bundesrates Kinderlärm: kein Grund zur Klage - gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen.
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3. Deutscher Baugerichtstag am 7. und 8. Mai 2010 in Hamm
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Keine spezifischen Erleichterungen für die Immobilienwirtschaft
"Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist kein großer steuerpolitischer Wurf. Stattdessen wurde nur an kleinen Stellschrauben gedreht und ein neues Bürokratiemonster geschaffen", monierte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Bundesrat. Er begrüßte aber die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke als wichtige Entlastung für mittelständische Immobilienunternehmen. Auch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung bewertete der BFW-Präsident positiv.
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Hessische Landesregierung bringt Klimaschutz voran
Hessischer Landtag verabschiedet Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Nachbar- und Baurechts"Ich freue mich, dass mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes und der Hessischen Bauordnung der Klimaschutz in Hessen entscheidend vorangebracht wird", erklärte der hessische Staatsminister der Justiz, für Integration und Europa - Jörg-Uwe Hahn.
Das Gesetz gibt Haus- und Gebäudeeigentümern grundsätzlich die Möglichkeit, auch dort nachträgliche Wärmedämmmaßnahmen durchzuführen, wo dies bislang rechtlich nicht möglich war, weil dies insbesondere bei Fällen der Grenzbebauung mit der Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks einherging.
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Ramsauer will weitere Modernisierung der HOAI!
"Eine gute HOAI ist eine gute Zukunftsinvestition für unser Land" betonte der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Peter Ramsauer anlässlich der traditionellen AHO-Herbsttagung am 24.11.2009 im Ludwig Erhard Haus Berlin und stellte weiterhin heraus, dass die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für den Bereich des Planens und Bauens von ganz zentraler Bedeutung ist. Auch der Arbeit des AHO kommt in dieser Hinsicht eine außerordentlich große Bedeutung zu. Der Minister kündigte an, dass er seinen Beitrag nach Kräften für eine gute Zusammenarbeit leisten wird, wenn es darum geht, die HOAI zukünftig weiterhin positiv auszugestalten.
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Einigung über Gebäudeeffizienz-Richtlinie legt Grundstein für europaweite Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden
Die EU-Mitgliedstaaten haben am 19.11.2009 den von der schwedischen Ratspräsidentschaft vermittelten Kompromiss mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einhellig begrüßt. Damit ist der Weg frei, die Verhandlungen beim Energieministerrat am 7.12.2009 von Seiten des Rates politisch abzuschließen.
Baden-Württemberg: Wärmegesetz ab 2010 auch für Sanierungen
Ab dem kommenden Jahr greift in Baden-Württemberg die zweite Stufe des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes des Landes (EWärmeG). Nachdem in Baden-Württemberg für Neubauten schon vor Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes ein Anteil regenerativer Energien vorgeschrieben wurde, müssen nun auch bei Sanierungen mindestens zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs aus regenerativen Quellen stammen.
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Günes Licht für Energiesparauflagen für Neubauten
Die EU-Kommission hat die politische Einigung auf neue Energiestandards für Neubauten begrüßt. EU-Energiekommissar Andris Piebalgs sagte: "Mit diesen Entscheidungen sendet die EU ein starkes Signal an die bevorstehenden Klimaverhandlungen in Kopenhagen". Der Energieverbrauch von Neubauten soll im Privatsektor vom 31. Dezember 2020 an mittels Techniken wie Wärmedämmung, Solaranlagen oder Sparlampen auf ein äußerst niedriges Niveau gesenkt werden («Nahe- Null-Energiegebäude»). Rat und Europäisches Parlament müssen noch offiziell zustimmen.(Quelle: Europäische Kommission)
BWIHK zur Novellierung der Landesbauordnung
"Ein Umbau des Landesbaurechts ist eingeleitet. Es ist zwar noch nicht der Inbegriff eines modernen Baurechts, aber mit der Einführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens wird das Fundament für schnellere und unbürokratischere Verfahren gelegt", kommentiert Bernd Bechtold, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) die am 4. November 2009 vom Landtag beschlossene neue Landesbauordnung.
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BFW zum Koalitionsvertrag: "Mehr Rechte für Vermieter"
Koalition plant Klimaschutz im Mietrecht zu verankern, EnEV 2012 zurückzustellen und eine dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf 3 Mio. Euro"Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP enthält einige gute Nachrichten für Immobilieneigentümer und Investoren", kommentierte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, gestern in Berlin. "Insbesondere im Bereich Klimaschutz wurden wesentliche Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt. So soll es eine weitere Verschärfung der EnEV vorerst nicht geben. Zunächst wird die EnEV 2009 evaluiert. Wir begrüßen zudem, dass die mietrechtlichen Hürden bei energetischen Maßnahmen beseitigt werden sollen." Rasch bewertete zudem die geplanten Verbesserungen bei der Erbschaftsteuerreform sowie die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf drei Millionen Euro als positiv.
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BauFordSiG: Zweifel an der Richtigkeit des Battis/Paulus-Gutachtens!
Kurz vor Ablauf der letzten (16.) Legislaturperiode ist im Bundestag ein von der Bauindustrie angeregter Gesetzesentwurf der Bundesregierung gescheitert, demzufolge die Verwendungspflicht auf die Baugelder aller Baustellen des Empfängers erstreckt werden sollte. Das Gutachten Battis/Paulus hat dies zum Ausgangspunkt. Den Gutachtern ist darin zu folgen, dass die Aufhebung der Separierungspflicht sinnvoll sein kann, weil mit Wirkung zum 01.01.2009 auch Eigenmittel Baugeldfunktion erhalten haben und der Baugeldbegriff vom Grundbuch abgekoppelt wurde. Insbesondere würde die Aufhebung der Separierungspflicht den Empfängern die Verwendung gebundener Barmittel für Zwischenfinanzierungen, also ein besseres Liquiditätsmanagement, ermöglichen. Zu widersprechen ist den Gutachtern aber darin, dass die vorgeschlagene Änderung des § 1 Abs. 1 BauFordSiG aus rechtlichen Gründen unumgänglich bzw. die aktuelle Fassung des BauFordSiG verfassungswidrig sei.
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Über 400 Bau- und Stahlbauunternehmen appellieren in einem offenen Unternehmerbrief an die Koalitionsparteien: Bauforderungssicherungsgesetz grundlegend korrigieren
Schaden von den Unternehmen abwendenDas Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) stellt "einen nicht nachvollziehbaren Eingriff in unsere unternehmerische Handlungs- und Entscheidungsfreiheit" dar. Wir bitten deshalb eindringlich, das Gesetz "so schnell wie möglich und grundlegend zu korrigieren und unakzeptable Sonderlasten und damit Schaden von unseren Unternehmen abzuwenden." Mit diesem Appell haben sich über 400 Bau- und Stahlbauunternehmer an die Kanzlerin Dr. Angela Merkel, den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und den Parteivorsitzenden der FDP Dr. Guido Westerwelle in deren Eigenschaft als Verhandlungsführer ihrer Parteien in den laufenden Koalitionsverhandlungen gewandt. Der offene Unternehmerbrief wurde am Freitag zusammen mit einer Liste von 428 Unterschriften im Bundeskanzleramt, in der FDP-Parteizentrale und in der Bayerischen Landesvertretung in Berlin übergeben.
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Gutachter fällen vernichtendes Urteil über das Bauforderungssicherungsgesetz: Weder durchführbar noch praxistauglich!
Eklatanter Verstoß gegen Insolvenzrecht und Verfassungsrecht"Die neue Bundesregierung sollte die vernichtende Kritik der Gutachter am Bauforderungssicherungsgesetz (BauFoSiG) ernst nehmen. Sie muss unverzüglich die Korrektur des Gesetzes in Angriff nehmen." Diese Forderung erhob heute (8. Oktober 2009) in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper anlässlich der Übergabe eines Gutachtens der Professoren Ulrich Battis und Christoph G. Paulus (Humboldt-Universität zu Berlin) zur "Praxistauglichkeit und Rechtmäßigkeit des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFoSiG) aus wirtschafts-, insolvenz- und verfassungsrechtlicher Sicht". Das Gutachten belege, dass das BauFoSiG weder durchführbar noch praxistauglich sei und sowohl gegen geltendes Insolvenzrecht als auch gegen Verfassungsgrundsätze eklatant verstoße.
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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Oktober
Das Parlament spielt künftig eine stärkere Rolle in der europäischen Gesetzgebung. Die neuen Bestimmungen sind in vier Begleitgesetzen zum EU-Vertrag von Lissabon festgelegt. Außerdem erschwert das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung jetzt die Flucht in Steueroasen. Eine neue Energieeinsparverordnung bringt 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei Gebäuden.
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Baden-Württemberg erlässt Landesheimbauverordnung
Nachdem die Zuständigkeit für das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform an die Länder übergegangen war, hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine Verordnung zur baulichen Gestaltung von Heimen (Landesheimbauverordnung) erlassen. Die Verordnung, die bereits zum 1. September 2009 in Kraft tritt, sieht unter anderem vor, dass künftig für jeden Bewohner ein Einzelzimmer mit einem Sanitärbereich zur Verfügung stehen muss. Wohngruppen sollen zudem max. 15 Plätze umfassen. Bestehenden Einrichtungen wird eine Übergangsfrist von zehn Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt, die auf bis zu 25 Jahre ab Betriebsbeginn verlängert werden kann.
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Neue HOAI: Mehr Kostensicherheit und mehr Flexibilität für Bauherren und Architekten
Nach jahrelangen Verhandlungen ist am 18.08.2009 die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft getreten. "Die neue HOAI stärkt den Schutz der Verbraucher und bedeutet zugleich Planungssicherheit für Architekten und Ingenieure", erklärt Hartmut Miksch, der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. "Nachdem wir seit Jahren für eine Modernisierung unserer Honorarordnung gekämpft haben, ist die jetzige Novellierung ein großer Erfolg für die Architekten und Ingenieure in Deutschland." Die Honorarordnung war seit 14 Jahren nicht mehr an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und an strukturelle Entwicklungen im Bausektor angepasst worden.