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Nachrichten zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht
Zeige Nachrichten 401 bis 420 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 486 - (2826 in Alle Sachgebiete)
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Nutzungspflicht erneuerbarer Energien kontraproduktiv
BSI befürchtet Modernisierungshemmnisse im Wohnungsbestand durch Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz „Das wichtige Ziel des Klimaschutzes muss mit möglichst großer Effektivität verfolgt werden. Ein Maximum an Klimaschutz wird nur erreicht, wenn die erforderlichen Maßnahmen für die Vermieter, Hauseigentümer, aber auch für die Mieter wirtschaftlich tragbar bleiben", erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der Anhörung zum EEWärmeG am 23. April im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages.
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Anhörung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16/8150) steht im Mittelpunkt einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die heute von 13.00 bis 16.00 Uhr im Reichstagsgebäude stattfindet (Großer Protokollsaal 1, 2 M 001). Das von der Bundesregierung eingebrachte achte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (8. BlmSchG) hat das Ziel, beim Ausbau von Biokraftstoffen stärker die Minderung von Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz die Richtlinie des Europaparlaments und des Europäischen Rates (2003/30/EG) zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrsbereich umgesetzt.
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Ab 1. April gilt in Baden-Württemberg für Neubauten eine Öko-Pflicht
Künftig muss der Wärmebedarf zu 20 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werdenZum 1. April 2008 greift in Baden-Württemberg erstmals die vom Landtag im November vergangenen Jahres beschlossene Öko-Pflicht für Wohngebäude. In Neubauten, deren Bauunterlagen danach bei den Behörden eingereicht werden, muss der Wärmebedarf zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien gedeckt werden. Darauf machte am 28. März 2008 das Umweltministerium in Stuttgart aufmerksam.
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Bauvorlageregelung in Musterbauordnung
Der Bund Deutscher Baumeister (BDB) hat sich vehement zur Wehr gesetzt, als eine kleine Projektgruppe der Fachkommission Bauaufsicht der Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) einen Vorschlag zur Neuregelung des § 65 Musterbauordnung (MBO) zur Bauvorlageregelung Anfang 2008 vorgelegt hatte. Dieser Vorschlag sah im Wesentlichen vor, die Bauvorlageregelung von den Berufen der Architekten und Ingenieure abkoppeln zu wollen.
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Ab April fasten Ölkessel in badischen und württembergischen Neubauten
Erneuerbare Wärme-Gesetz gilt ab 2010 auch für bestehende GebäudeSeit 2008 gilt in Baden-Württemberg das Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG). Neue Wohngebäude, für die ab dem 1. April das Bauverfahren eingeleitet wird, müssen 20 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist wird auch der weitaus größere Bereich, rund 2,3 Millionen bestehende Wohngebäude, vom Gesetz erfasst. Ab dem 1. Januar 2010 müssen Sonnenenergie, Erdwärme, Bioenergie oder Umweltwärme bei einem Heizungstausch in Altbauten 10 % der Wärme erzeugen. Das Programm Zukunft Altbau des Umweltministeriums rät, die Vorteile erneuerbarer Energien schon vorher zu nutzen. Informationen dazu gibt es unter www.zukunftaltbau.de.
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Bundesrat: Stellungnahme zur EEG-Novelle
Zur geplanten Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 15.02.2008 umfangreich Stellung genommen. Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - einem Teil des Meseberger Klimakonzeptes - ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen. Dabei baut der Entwurf auf die bewährte Grundstruktur des EEG auf, wandelt jedoch unter anderem die Vergütungssätze für die verschiedenen Energiequellen um.
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Bundeswärmegesetz erfordert Änderungen beim Mietrecht
Kosten für Umstellung auf erneuerbare Energien sollen umlagefähig werdenBaden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll und Wirtschaftsminister Ernst Pfister (beide FDP) sehen durch das Wärmegesetz des Bundes dringenden Änderungsbedarf beim Mietrecht. Die Minister wollen sich in den am Mittwoch (30.1.) und Donnerstag (31.1.) tagenden Ausschüssen des Bundesrats dafür einsetzen, dass ein Vermieter die Modernisierungskosten zur Nutzung erneuerbarer Energien genauso auf den Mieter umlegen kann, wie das nach geltendem Recht für Modernisierungen, die zur Einsparungen von Energie führen, möglich ist. „Klimaschutz geht alle an! Vermieter und Mieter sollten die Kosten für die Umrüstung auf erneuerbare Energien deshalb gemeinsam tragen“, erklärten Goll und Pfister am Dienstag in Stuttgart. Die Minister kündigten entsprechende Änderungsanträge Baden-Württembergs im Rechts- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrats an.
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Energieausweis künftig auch für Gebäude
Für viele Elektrogeräte ist es bereits eine Selbstverständlichkeit. Die Hersteller sind verpflichtet, deren Energieverbrauch offenzulegen und damit die Zuordnung des jeweiligen Gerätes zu einer bestimmten Energieeffiziensklasse zu ermöglichen. Die diesbezüglichen Angaben werden auf einem standardisierten Etikett (sog. EU-Label) festgehalten. Für den Verbraucher besteht so die Möglichkeit sich schnell über den Energieverbrauch eines Gerätes zu informieren und sich einen Überblick darüber zu verschaffen, ob es sich bei dem Gerät im Vergleich mit anderen Vertretern seiner Klasse um einen „Energiefresser“ handelt oder nicht. Die Umsetzung einer EG Richtlinie aus dem Jahr 2002 durch die Energieeinsparverordnung 2007 führt ab Mitte des Jahres 2008 dazu, dass es vergleichbare Ausweise künftig auch für Gebäude geben wird.
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Online seit 2007
Die Neue Energieeinsparverordnung - bautec 2008 wird entscheidender Wegweiser zu ihrer Bewältigung
Herausforderung für Baustoffindustrie und GebäudetechnikDie Bundesregierung hat am 5. Dezember beschlossen, die im Oktober diesen Jahres in Kraft getretene Energieeinsparungsverordnung (EnEv) nochmals zu novellieren und die energetischen Anforderungen an die Gebäude drastisch heraufzusetzen. Gegenüber der im Oktober in Kraft getretenen Verordnung werden die Anforderungen noch einmal um 30 Prozent gesteigert. Dies ist eine gewaltige Herausforderung und Kraftanstrengung für die Baustoffwirtschaft und die Unternehmen der Gebäude- und Anlagentechnik.
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Bundesregierung beschließt Energie- und Klimaprogramm
Der Sprecher der Bundesregierung, Ulrich Wilhelm, teilt mit: Das Bundeskabinett hat heute (05.12.2007) das umfassendste Maßnahmenpaket zur Energie- und Klimapolitik in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Das integrierte Energie- und Klimaprogramm ist die Antwort auf die Herausforderungen, die sich durch den Klimawandel und die steigende Energienachfrage bei knapper werdenden fossilen Ressourcen stellen.
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Wärmegesetz: Union gegen eine Sanierungspflicht
Heute will die Bundesregierung ihr Energie- und Klimapaket verabschieden. Doch man ist sich in der Großen Koalition nicht eins, wie aus einem Bericht vom gestrigen Tag der FAZ auf ihrer Homepage hervorgeht. Die Union möchte die Hauseigentümer weitgehend schonen.
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Baden-Württemberg beschließt Öko-Pflicht für Wohngebäude: Bundesweit erstes Erneuerbare-Wärme-Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 7. November 2007 in Stuttgart mit großer Mehrheit - den Stimmen der Regierungsfraktionen wie auch der Landtagsfraktion der Grünen - das bundesweit erste 'Erneuerbare-Wärme-Gesetz' beschlossen. "Mit der Ökopflicht erreichen wir einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg, die Klimaschutzziele zu erreichen", erklärte Umweltministerin Tanja Gönner. Von der über die Regierungsfraktionen hinausgehenden Zustimmung und dem damit zum Ausdruck kommenden Schulterschluss gehe das wichtige Signal aus, dass in Baden-Württemberg der Klimaschutz ernst genommen und als gemeinsame Herausforderung betrachtet werde. "Wir ziehen geschlossen an einem Strang. Das wird die Menschen überzeugen helfen, sich für den Klimaschutz zu engagieren", so Umweltministerin Gönner.
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NRW: Abschaffung des Widerspruchsverfahrens
Am 1. November 2007 ist das vom Landtag Nordrhein-Westfalen am 9. Oktober beschlossene Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau in Kraft getreten. Für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und für Antragsteller, die Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden möchten, ergibt sich die wesentliche Änderung, dass ab dem 1. November 2007 für Eintragungs- und Löschungsbescheide wie auch Beitragsbescheide das Widerspruchsverfahren vollständig entfällt.
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Bundesrat fordert Änderungen beim europäischen Naturschutzrecht
Nach Ansicht des Bundesrates sollten die europäische Vogelschutzrichtlinie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie weiterentwickelt, modernisiert und zusammengeführt werden. In einer am 09.11.2007 gefassten Entschließung zeigen die Länder auf, welche Punkte bei der von der Europäischen Kommission angekündigten Evaluierung der Naturschutzrichtlinien zu beachten sind.
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838. Sitzung des Bundesrates
Am Freitag, dem 9. November 2007, kommt der Bundesrat zu seiner 838. Sitzung zusammen. Tagesordnungspunkte sind u. a. das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts und das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Fensterindustrie: "Neue Verordnung noch nicht das Ende der Energiesparwelle"
Am 1. Oktober 2007 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Danach müssen Hauseigentümer stufenweise ab dem 1. Juli 2008 ihren Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorlegen. Dazu erklärt der Geschäftsführer des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.V., Ulrich Tschorn: "Die neue Verordnung ist noch längst nicht das Ende der Energiesparwelle. Hauseigentümer sollten sich darauf vorbereiten, dass in den kommenden Jahren weitere Maßnahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudebestand notwendig sein werden."
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Kolloquium zum ökologischen Bauen
Schwerpunkt Interdisziplinäre ZusammenarbeitMit dem jährlichen Kolloquium zum Ökologischen Bauen soll der Erfahrungsaustausch beim umwelt- und gesundheitsgerechten Bauen gefördert werden. Was war prägend im ablaufenden Jahr, wo werden sich im kommenden Jahr Schwerpunkte ergeben?
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Neue Bayerische Bauordnung tritt zum 01.01.2008 in Kraft
"Die neue Bayerische Bauordnung bringt zahlreiche wichtige Änderungen. So erfasst die Genehmigungsfreistellung künftig auch kleine und mittlere handwerkliche und gewerbliche Bauvorhaben. Die Prüfprogramme der Baugenehmigungsverfahren werden nochmals gestrafft. Die Gemeinden können ein vereinfachtes Abstandsflächenrecht einführen. Neu geordnet wird auch das Stellplatzrecht. Über diese und andere wichtige Neuerungen informiert der Sonderdruck "Die neue Bayerische Bauordnung 2008", teilte Innenstaatssekretär Georg Schmid am 11. September 2007 in München mit.
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Neue Bayerische Bauordnung tritt zum 1.1.2008 in Kraft
Schmid: "Bauherren können sich schon jetzt über zahlreiche Änderungen informieren""Die neue Bayerische Bauordnung bringt zahlreiche wichtige Änderungen. So erfasst die Genehmigungsfreistellung künftig auch kleine und mittlere handwerkliche und gewerbliche Bauvorhaben. Die Prüfprogramme der Baugenehmigungsverfahren werden nochmals gestrafft. Die Gemeinden können ein vereinfachtes Abstandsflächenrecht einführen. Neu geordnet wird auch das Stellplatzrecht. Über diese und andere wichtige Neuerungen informiert der Sonderdruck "Die neue Bayerische Bauordnung 2008", teilte Innenstaatssekretär Georg Schmid am 11. September 2007 in München mit.
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Enev veröffentlicht
Heute wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt zum 01.10.2007 in Kraft.