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Nachrichten zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht
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Bundesregierung: Riesenschritt für mehr Klimaschutz
Der Bundestag hat ein Klimaschutzpaket verabschiedet. Es sieht vor, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung mehr als zu verdoppeln. Damit setzte der Bundestag einen Teil des Energie- und Klimaprogrammes der Bundesregierung um.Bundesumweltminister Sigmar Gabriel sprach im Bundestag von einem "guten Tag" für die Energiewende in Deutschland und für den Klimaschutz. Deutschland habe bereits die Hälfte der geplanten Senkung der Treibhausgase um 40 Prozent bis 2020 erreicht. Mit den Gesetzen, über die der Bundestag entscheide, würden weitere zehn Prozent für die "Energiewende" geschafft.
Erleichterungen für Bürger und Handwerker bei kleineren Bauvorhaben
Landesbauordnung wird geändertDie Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen soll in einem weiteren Punkt vereinfacht werden. Die Liste der Bauvorhaben, deren Pläne auch von Handwerkern oder staatlich geprüften Technikern bei den Bauaufsichtsbehörden eingereicht werden können, soll erweitert werden. „Durch die Möglichkeit, kleinere Bauvorhaben auch von Handwerkern planen zu lassen, werden diese für den Bürger insgesamt überschaubarer. Diese Vereinfachung ist ein weiterer Baustein im Gesamtkonzept des Bürokratieabbaus der Landesregierung“, sagte Bauminister Oliver Wittke am Mittwoch (28.05.) in Düsseldorf.

BDI zum Entwurf des Umweltgesetzbuchs: Nicht im Hauruck-Verfahren voranbringen
1200 Seiten Gesetzesentwurf soll in zwei Wochen beurteilt werden„Das Umweltministerium sperrt die Expertise der Betroffenen bei der Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuchs praktisch aus.“ Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zu der am 23. Mai 2008 eingeleiteten Anhörung der Betroffenen für ein Umweltgesetzbuch. „Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wollte bei der Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuchs (UGB) alle Betroffenen – Wirtschaft und Umweltverbände - umfassend beteiligen. Stattdessen sollen die Betroffenen jetzt in knapp zwei Wochen mehr als 1 200 Seiten Gesetzestext und – begründung prüfen und bewerten. Das ist in der vorgegebenen Zeit nicht mit vernünftigem Ergebnis zu schaffen und wird dem fachlich sehr anspruchsvollen Vorhaben nicht gerecht“, erklärte Schnappauf.

Entwurf für Umweltgesetzbuch geht in Anhörung
Das Bundesumweltministerium hat am 23.05.2008 das Verfahren zur Anhörung der Länder und Verbände zum Referentenentwurf des geplanten Umweltgesetzbuchs (UGB) eingeleitet. Mit dem UGB soll das zersplitterte nationale Umweltrecht zusammengeführt und vereinfacht werden, so sieht es der Koalitionsvertrag der Großen Koalition vor. Das bisher in einzelne Fachgesetzte zersplitterte Umweltrecht soll stärker integrativ, also unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen den Umweltmedien Wasser, Luft und Boden ausgerichtet werden.

BSI: Verzicht auf Kürzungsrecht für Mieter wäre Beitrag zum „Wohnklimaschutz"
Die Überlegungen der Bundesregierung, das Kürzungsrecht für Mieter bei den Heizkosten aus dem Kabinettsentwurf zur Heizkostenverordnung (HeizKV) zu streichen, hat Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ausdrücklich als einen Schritt in die richtige Richtung begrüßt.

DMB: Kürzungsrecht bei Heizkosten gestrichen
Energieeinsparverordnung verkommt zu einem zahnlosen TigerNach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) und ersten Zeitungsberichten zufolge hat die Bundesregierung das ursprünglich vorgesehene Kürzungsrecht bei Verstößen gegen die Energieeinsparverordnung ersatzlos gestrichen.

Fahrplan EnEV-Novelle 2009
Bundesbauministeriums vom 13.05.2008: "Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war gerade in der Verbände- und Länderanhörung, die Stellungnahmen werden jetzt ausgewertet; dann geht der Novellierungsentwurf in die Ressortabstimmung und soll bereits am 27. Mai im Kabinett beraten werden. Die EnEV muss dann noch in den Bundesrat, hier wird sie gemeinsam mit der Ergänzung des Energieeinspargesetzes (EnEG) beraten, das die Ermächtigungsgrundlage für die EnEV ist; das EnEG muss dann auch noch im Bundestag beschlossen werden. Diese Schritte werden noch dieses Jahr erfolgen, damit die neue EnEV wie geplant am 1.1. 2009 in Kraft treten kann. Termine für die Befassungen des Bundestages und des Bundesrates (außer dem Kabinett) stehen jedoch noch nicht fest."
Mieter sind keine „Hilfssheriffs“ der Klimabürokratie
BSI fordert Korrekturen bei der Novelle der Heizkostenverordnung (HeizKV): Kürzungsrecht belastet Mieter und Vermieter„Ein Kürzungsrecht für Mieter bei den Heizkosten steht im Widerspruch zu unserer Rechtsordnung“, erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der gestrigen (7. Mai 2008) Beratung zur Novelle der Heizkostenverordnung im Bauausschuss. Der aktuelle Verordnungsentwurf enthält für Mieter ein Recht zur Kürzung von Heizkosten, wenn die Anforderungen der Energieeinsparverordnung im Gebäude nicht erfüllt sind. Damit würde die Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften auf den Mieter verlagert. „Wenn eine solche Regelung in Kraft gesetzt werden sollte, wird die BSI prüfen, ob dies mit der Verfassung vereinbar ist“, unterstrich der BSI-Vorsitzende.

Nutzungspflicht erneuerbarer Energien kontraproduktiv
BSI befürchtet Modernisierungshemmnisse im Wohnungsbestand durch Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz „Das wichtige Ziel des Klimaschutzes muss mit möglichst großer Effektivität verfolgt werden. Ein Maximum an Klimaschutz wird nur erreicht, wenn die erforderlichen Maßnahmen für die Vermieter, Hauseigentümer, aber auch für die Mieter wirtschaftlich tragbar bleiben", erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der Anhörung zum EEWärmeG am 23. April im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages.

Anhörung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16/8150) steht im Mittelpunkt einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die heute von 13.00 bis 16.00 Uhr im Reichstagsgebäude stattfindet (Großer Protokollsaal 1, 2 M 001). Das von der Bundesregierung eingebrachte achte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (8. BlmSchG) hat das Ziel, beim Ausbau von Biokraftstoffen stärker die Minderung von Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz die Richtlinie des Europaparlaments und des Europäischen Rates (2003/30/EG) zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrsbereich umgesetzt.

Ab 1. April gilt in Baden-Württemberg für Neubauten eine Öko-Pflicht
Künftig muss der Wärmebedarf zu 20 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werdenZum 1. April 2008 greift in Baden-Württemberg erstmals die vom Landtag im November vergangenen Jahres beschlossene Öko-Pflicht für Wohngebäude. In Neubauten, deren Bauunterlagen danach bei den Behörden eingereicht werden, muss der Wärmebedarf zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien gedeckt werden. Darauf machte am 28. März 2008 das Umweltministerium in Stuttgart aufmerksam.

Bauvorlageregelung in Musterbauordnung
Der Bund Deutscher Baumeister (BDB) hat sich vehement zur Wehr gesetzt, als eine kleine Projektgruppe der Fachkommission Bauaufsicht der Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) einen Vorschlag zur Neuregelung des § 65 Musterbauordnung (MBO) zur Bauvorlageregelung Anfang 2008 vorgelegt hatte. Dieser Vorschlag sah im Wesentlichen vor, die Bauvorlageregelung von den Berufen der Architekten und Ingenieure abkoppeln zu wollen.

Ab April fasten Ölkessel in badischen und württembergischen Neubauten
Erneuerbare Wärme-Gesetz gilt ab 2010 auch für bestehende GebäudeSeit 2008 gilt in Baden-Württemberg das Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG). Neue Wohngebäude, für die ab dem 1. April das Bauverfahren eingeleitet wird, müssen 20 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist wird auch der weitaus größere Bereich, rund 2,3 Millionen bestehende Wohngebäude, vom Gesetz erfasst. Ab dem 1. Januar 2010 müssen Sonnenenergie, Erdwärme, Bioenergie oder Umweltwärme bei einem Heizungstausch in Altbauten 10 % der Wärme erzeugen. Das Programm Zukunft Altbau des Umweltministeriums rät, die Vorteile erneuerbarer Energien schon vorher zu nutzen. Informationen dazu gibt es unter www.zukunftaltbau.de.

Bundesrat: Stellungnahme zur EEG-Novelle
Zur geplanten Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 15.02.2008 umfangreich Stellung genommen. Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - einem Teil des Meseberger Klimakonzeptes - ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen. Dabei baut der Entwurf auf die bewährte Grundstruktur des EEG auf, wandelt jedoch unter anderem die Vergütungssätze für die verschiedenen Energiequellen um.

Bundeswärmegesetz erfordert Änderungen beim Mietrecht
Kosten für Umstellung auf erneuerbare Energien sollen umlagefähig werdenBaden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll und Wirtschaftsminister Ernst Pfister (beide FDP) sehen durch das Wärmegesetz des Bundes dringenden Änderungsbedarf beim Mietrecht. Die Minister wollen sich in den am Mittwoch (30.1.) und Donnerstag (31.1.) tagenden Ausschüssen des Bundesrats dafür einsetzen, dass ein Vermieter die Modernisierungskosten zur Nutzung erneuerbarer Energien genauso auf den Mieter umlegen kann, wie das nach geltendem Recht für Modernisierungen, die zur Einsparungen von Energie führen, möglich ist. „Klimaschutz geht alle an! Vermieter und Mieter sollten die Kosten für die Umrüstung auf erneuerbare Energien deshalb gemeinsam tragen“, erklärten Goll und Pfister am Dienstag in Stuttgart. Die Minister kündigten entsprechende Änderungsanträge Baden-Württembergs im Rechts- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrats an.

Energieausweis künftig auch für Gebäude
Für viele Elektrogeräte ist es bereits eine Selbstverständlichkeit. Die Hersteller sind verpflichtet, deren Energieverbrauch offenzulegen und damit die Zuordnung des jeweiligen Gerätes zu einer bestimmten Energieeffiziensklasse zu ermöglichen. Die diesbezüglichen Angaben werden auf einem standardisierten Etikett (sog. EU-Label) festgehalten. Für den Verbraucher besteht so die Möglichkeit sich schnell über den Energieverbrauch eines Gerätes zu informieren und sich einen Überblick darüber zu verschaffen, ob es sich bei dem Gerät im Vergleich mit anderen Vertretern seiner Klasse um einen „Energiefresser“ handelt oder nicht. Die Umsetzung einer EG Richtlinie aus dem Jahr 2002 durch die Energieeinsparverordnung 2007 führt ab Mitte des Jahres 2008 dazu, dass es vergleichbare Ausweise künftig auch für Gebäude geben wird.

Online seit 2007
Die Neue Energieeinsparverordnung - bautec 2008 wird entscheidender Wegweiser zu ihrer Bewältigung
Herausforderung für Baustoffindustrie und GebäudetechnikDie Bundesregierung hat am 5. Dezember beschlossen, die im Oktober diesen Jahres in Kraft getretene Energieeinsparungsverordnung (EnEv) nochmals zu novellieren und die energetischen Anforderungen an die Gebäude drastisch heraufzusetzen. Gegenüber der im Oktober in Kraft getretenen Verordnung werden die Anforderungen noch einmal um 30 Prozent gesteigert. Dies ist eine gewaltige Herausforderung und Kraftanstrengung für die Baustoffwirtschaft und die Unternehmen der Gebäude- und Anlagentechnik.

Bundesregierung beschließt Energie- und Klimaprogramm
Der Sprecher der Bundesregierung, Ulrich Wilhelm, teilt mit: Das Bundeskabinett hat heute (05.12.2007) das umfassendste Maßnahmenpaket zur Energie- und Klimapolitik in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Das integrierte Energie- und Klimaprogramm ist die Antwort auf die Herausforderungen, die sich durch den Klimawandel und die steigende Energienachfrage bei knapper werdenden fossilen Ressourcen stellen.

Wärmegesetz: Union gegen eine Sanierungspflicht
Heute will die Bundesregierung ihr Energie- und Klimapaket verabschieden. Doch man ist sich in der Großen Koalition nicht eins, wie aus einem Bericht vom gestrigen Tag der FAZ auf ihrer Homepage hervorgeht. Die Union möchte die Hauseigentümer weitgehend schonen.

Baden-Württemberg beschließt Öko-Pflicht für Wohngebäude: Bundesweit erstes Erneuerbare-Wärme-Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 7. November 2007 in Stuttgart mit großer Mehrheit - den Stimmen der Regierungsfraktionen wie auch der Landtagsfraktion der Grünen - das bundesweit erste 'Erneuerbare-Wärme-Gesetz' beschlossen. "Mit der Ökopflicht erreichen wir einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg, die Klimaschutzziele zu erreichen", erklärte Umweltministerin Tanja Gönner. Von der über die Regierungsfraktionen hinausgehenden Zustimmung und dem damit zum Ausdruck kommenden Schulterschluss gehe das wichtige Signal aus, dass in Baden-Württemberg der Klimaschutz ernst genommen und als gemeinsame Herausforderung betrachtet werde. "Wir ziehen geschlossen an einem Strang. Das wird die Menschen überzeugen helfen, sich für den Klimaschutz zu engagieren", so Umweltministerin Gönner.
