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Nachrichten zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht
Zeige Nachrichten 441 bis 460 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 494 - (2864 in Alle Sachgebiete)
Online seit 2007
BW: „Wärmegesetz“ geplant
Spätestens 2008 soll in Baden-Württemberg ein "Wärmegesetz" in Kraft treten. Die geplante Gesetzesinitiative der CDU-Landtagsfraktion soll vorsehen, dass künftig bei allen Neubauten ein Teil des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser aus regenerativen Energien gedeckt wird. Als erster Schritt ist von einer Verpflichtung von 20 % auf erneuerbare Energien die Rede.(Quelle: LFW Baden Württemberg e.V.)
Gesetzliche und andere Neuregelungen zum 1. April
Am 1. April treten wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft. Die Wichtigste ist wohl die Gesundheitsreform. Außerdem kann die Nachrüstung von Diesel-PKW mit Rußfiltern steuerlich geltend gemacht werden.

Vorschau zur 832. Plenarsitzung des Bundesrates
Am Freitag, 30. März 2007, kommt der Bundesrat zu seiner 832. Plenarsitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen u. a. die Einführung von REITs und die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat ihren Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 16.02.2007 (BR-Drs. 123/07) zur Stellungnahme bis zum 30.03.2007 vorgelegt. Der Entwurf dient der 1:1 Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie des Rates der EU, die der EuGH mit Urteil vom 10. Januar 2006 angemahnt hatte.
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Februar
Die abfallrechtliche Überwachung wird einfacher, das Deponierecht an europäische Vorgaben angeglichen.

BauGB-Novelle 2006
Am 01.01.2007 ist die BauGB-Novelle 2006 in Kraft getreten. Nur 2 ½ Jahre nach dem EAG-Bau soll das Bau- und Planungsrecht vereinfacht und beschleunigt werden. Kern der Neuregelung ist die Einführung eines „beschleunigten Verfahrens“ für so genannte „Bebauungspläne der Innenentwicklung“.

Energieausweise müssen Eigentümern und Mietern zuverlässige Orientierung bieten
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) liegt nach langen Vorbereitungen jetzt als Referentenentwurf vor. Demnach soll der „Gebäudeausweis“ ab 2008 sukzessive eingeführt und zur Pflichtaufgabe für Eigentümer werden, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten. „Wir begrüßen grundsätzlich alle Anreize zur energetischen Verbesserung von Gebäuden“, erklärte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Hartmut Miksch, in Düsseldorf. Wichtig sei, dass der Energieausweis Eigentümern und Mietern auch tatsächlich als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen könne. Im Entwurf zur neuen Energieeinsparverordnung seien jedoch einige Punkte noch nicht in befriedigender Weise gelöst.

Änderung des Baugesetzbuchs am 01.01.2007 in Kraft getreten
Das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 ist am 27.12.2006 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 3316) verkündet worden und am 01.01.2007 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hatte am 09.08.2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte beschlossen. Der DStGB hat mit Datum vom 01.08.2006 gegenüber dem federführenden Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zu vorstehendem Gesetzentwurf Stellung genommen.

Online seit 2006
Tiefensee: Neues Baugesetzbuch stärkt Innenstadtentwicklung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, den 15.12.2006, das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte gebilligt.

Tiefensee: Kürzere Planungszeit beschleunigt Investitionen
Bundesrat stimmt Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz zu - Gesetz tritt noch 2006 in KraftDer Bundesrat hat am 24.11.2006 dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zugestimmt. Die Neuerungen können damit rechtzeitig vor Auslaufen des vorwiegend für Ostdeutschland geltenden Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes in Kraft treten. Die Regierungsfraktionen hatten den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der bereits ein Beschleunigungspotenzial von über zwei Jahren im Vergleich zu heute enthielt, um weitere Verfahrenserleichterungen ergänzt und dabei auch Vorschläge der Länder berücksichtigt.
Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben befürwortet
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, den 24.11.2006, dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zugestimmt. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, insbesondere Verkehrsprojekte einfacher und schneller umsetzen zu können.
Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung - BFW und GdW fordern Nachbesserungen
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen haben in einer ersten Reaktion die Umsetzung des politischen Kompromisses zur Gestaltung der Energieausweise für den Bestand im jetzt vorgelegten Referentenentwurf begrüßt. Im weiteren Beratungsverfahren sind aus Sicht der Verbände jedoch Nachbesserungen an Details notwendig, um eine praxisgerechte Umsetzung sicher zu stellen.

Tiefensee und Glos bringen Energieausweise für Gebäude und Wohnungen auf den Weg
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben am 17.11.2006 ihren abgestimmten Vorschlag zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude und Wohnungen in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Mit diesem Vorhaben soll eine europäische Richtlinie zur Einführung von Energieausweisen für bereits bestehende Gebäude in deutsches Recht umgesetzt werden.

Großmann: Mehr Investitionen in den Innenstädten
Bundestag verabschiedet Änderung des BaugesetzbuchsDer Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 09.11.2006 das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte verabschiedet. "Mit dieser Novelle des Baugesetzbuchs haben wir einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Innenentwicklung der Städte als Wirtschaftsstandorte und als Orte des Wohnens, Lebens und Arbeitens der Bürgerinnen und Bürger vorgelegt", sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesbauminister Achim Großmann in Berlin.
Tiefensee: Schnelle und unbürokratische Planungszeiten stärken den Standort Deutschland
Die Planungszeit für große Infrastrukturvorhaben wird in Zukunft durchschnittlich um zweieinhalb Jahre kürzer sein. Dies wird insbesondere durch Verfahrenserleichterungen und einen verkürzten Rechtsweg bei ausgewählten Verkehrsprojekten erreicht. Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.2006 in 2./3. Lesung dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben" mit breiter Mehrheit zugestimmt. Die neuen Regelungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Linksfraktion will Grundstückseigentümer bei Altlastensanierung schützen
Die Linksfraktion will das Bundes-Bodenschutzgesetz so ändern, dass die Kostentragungspflicht von Grundstückseignern für eine eventuelle Altlastensanierung auf den Verkehrswert des Grundstücks nach der Sanierung begrenzt wird. Ist das Grundstück der wesentliche Teil des Vermögens des Eigentümers oder wird ihm durch die Kosten der Sanierung "die in der Grundstücksnutzung liegende wirtschaftliche Grundlage der persönlichen Lebensführung" entzogen, soll er von der Kostentragungspflicht befreit werden. Dazu hat die Linke einen entsprechenden Gesetzentwurf (16/3017) vorgelegt.

Koalition stimmt für Infrastrukturplanungsbeschleunigungs-Gesetz
Autobahnen, Bundesstraßen und andere Infrastrukturvorhaben sollen künftig schneller und einfacher als bisher geplant und gebaut werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/54) vor, den der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwoch nach kontroverser Diskussion mit diversen Änderungen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen hat. FDP, Grüne und Linke stimmten gegen den Entwurf. Einen Gesetzentwurf der FDP (16/3008) zum gleichen Thema lehnte der Ausschuss gegen die Stimmen der FDP ab. Ein Änderungs- und ein Entschließungsantrag der Grünen fanden ebenfalls keine Mehrheit.

Energieausweis für Gebäude wird ab 2008 Pflicht
Mieter sollen Bedarfsausweise verlangen„Der Deutsche Mieterbund begrüßt ausdrücklich die Einigung der Bundesregierung über die Einführung eines Energieausweises für Gebäude. Damit wird endlich Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden geschaffen. Dies ist eine wichtige Orientierungshilfe für Mieter und Käufer von Immobilien“, so der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz-Georg Rips.

Bundesregierung: Energieausweis für Gebäude wird ab 2008 Pflicht
Laut dpa hat sich die Bundesregierung auf einen Energieausweis ab 2008 geeinigt. Für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden, soll der Bedarfsausweis zur Pflicht werden; ebenso soll ein Bedarfsausweis benötigen, wer künftig Mittel aus dem staatlichen Förderprogramm bekommen möchte. Bei allen größeren Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen soll dagegen der Eigentümer zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen können. Bis die Neuregelung 2008 in Kraft trit, gilt für alle Hausbesitzer Wahlfreiheit zwischen beiden Modellen.
Planungsbeschleunigung: Mehr Ausnahmen gefordert
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Erleichterung von Planungsvorhaben (16/2496) unter anderem mehr Ausnahmen von der Planungsbeschleunigung. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (16/2932) hervor. So dürften Hochwasser- und Störfallvorsorge aufgrund von komplexen Bewertungsfaktoren nicht beschleunigt behandelt werden. Darüber hinaus wären Bauanträge innerhalb eines Monats nicht gründlich genug zu prüfen. Sollte es dann doch zu Mängeln kommen, müsse die Baugenehmigung entzogen und neu beantragt werden. Dieser Vorgang würde das gesamte Bauverfahren eher in die Länge ziehen, als es zu beschleunigen.
