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Nachrichten zum Bauträgerrecht

Zeige Nachrichten 641 bis 660 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 866 - (2826 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2008

Informationen zum Forderungssicherungsgesetz
Der Bundestag hat am 26.06.2008 mit dem Forderungssicherungsgesetz eine Reihe von baurechtlich wichtigen Gesetzesänderungen beschlossen. Das Forderungssicherungsgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten.
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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2008
Im Juli treten wichtige Änderungen in Kraft: So bringt die Reform der Pflege spürbare Verbesserungen. Für die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es zum 1. Juli 2008 mehr Geld. Mit einer neuen Kindervorsorgeuntersuchung wird eine Lücke im Vorsorgekalender geschlossen. Und Kinder und Jugendliche werden künftig besser vor medialen Gewaltdarstellungen geschützt. Die Regelungen im Einzelnen:
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BFW: Mangelnde Zahlungsmoral gefährdet Existenz vieler Bauträger und Hausbauunternehmen
Forderungssicherungsgesetz geht in die falsche Richtung

Die Pläne der Bundesregierung zur Verbesserung der Zahlungsmoral mittels eines Forderungssicherungsgesetzes gehen laut Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) in die falsche Richtung. „Die berechtigten Interessen der Bauträger und Hausbauunternehmen werden völlig ausgeblendet", so BFW-Präsident Walter Rasch anlässlich der gestrigen Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes im Bundestag. Der Verband warnt davor, die Absicherung von Hauskäufern gegenüber Bauträgern weiter voranzutreiben. „Schon jetzt haben viele Bauträger massive Liquiditätsprobleme, weil immer mehr Endkunden unberechtigt Zahlungen verweigern", sagte der BFW-Präsident.


Forderungssicherungsgesetz verabschiedet: Handwerksbetriebe sollen Zahlungsansprüche leichter durchsetzen können
Handwerksbetriebe, vor allem im Baubereich, sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Zahlungsansprüche gegenüber ihren Kunden leichter als bisher durchzusetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates (16/511) wurde einstimmig am Mittwochmorgen vom Rechtsausschuss des Parlaments angenommen und gestern im Bundestag verabschiedet. Für die Betriebe sollen die kaufrechtlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt künftig in veränderter Form gelten, damit der Handwerker bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Bestellers sein Eigentum an eingebauten Produkten sichern kann.
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Marburg verpflichtet Bauherren zum Einbau von Solaranlagen
Mit den Stimmen von SPD, Grüne/Bündnis 90 und Marburger Linke wurde am 20.6.2008 die Marburger Solar-Satzung vom Stadtparlament beschlossen. Dem voran ging auch an diesem Abend eine intensive parlamentarische Diskussion, in der Befürworter und Gegner der Vorlage nochmals ihre Argumente darlegten. Mit der Satzung werden Bauherren und Hausbesitzer verpflichtet, Neubauten und größere Anbauten mit einer solarthermischen Anlage auszustatten. Am 01.10.2008 soll die Satzung in Kraft treten.
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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung
Der Deutsche Bundestag hat am 20.06.2008 ein Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union verabschiedet. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und der Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.
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Klimaschutz und Änderungen im Mietrecht gehören bei Wohnimmobilien untrennbar zusammen
Umlagefähigkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen auf die Miete verbessern

Der Immobilienverband IVD begrüßt weite Teile des Klimaschutzpakets der Bundesregierung. Das gilt vor allem für die Regelung, nach der Mieter auch weiterhin nicht die Miete mindern können, wenn ihr Vermieter Auflagen der Energieeinsparverordnung nicht einhält. „Die jetzt verabschiedete Konzeption bringt zwar neue Belastungen mit sich, ein gewisses Augenmaß muss der Bundesregierung jedoch attestiert werden. Insbesondere Vermieter, die sich umfangreiche energetische Sanierungen nicht in vollem Umfang leisten können, wären von den zu erwartenden Mietabschlägen doppelt getroffen“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbandes IVD. „Zum einen hätten Mietminderungen die häufig schon jetzt bestehende wirtschaftliche Unterdeckung vieler Vermieter von Mehrfamilienhäusern noch vergrößert. Zum anderen hätte dies die für derlei Sanierungsmaßnahmen benötigten Einnahmen zusätzlich beschnitten.“


BSI begrüßt Verzicht auf Kürzungsrecht für Mieter
Zweites Klimapaket erreicht Grenze der wirtschaftlichen Tragbarkeit

„Mit der Verabschiedung des zweiten Klimapakets im Bundeskabinett sind weitgehend praxisgerechte und – im Gegensatz zum EEWärmeG – prinzipiell auch wirtschaftliche Lösungen gefunden worden“, begrüßte Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Positiv werte die BSI vor allem den Verzicht auf Nachrüstverpflichtungen für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, auf eine umfangreiche Erweiterung von Nachrüstpflichten in Mehrfamilienhäusern sowie auf ein Kürzungsrecht für Mieter bei den Heizkosten. Dies ermögliche weiterhin zielgerichtete Investitionen der Gebäudeeigentümer in den Klimaschutz.
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Eigenheimrentengesetz gegen das Votum der Linksfraktion angenommen
Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag die geplanten Verbesserungen bei der Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in das Riester-Vorsorgesparen ("Wohnriester") befürwortet. Den gleichlautenden Gesetzentwürfen von CDU/CSU und SPD (16/8869) sowie der Bundesregierung zum Eigenheimrentengesetz (16/9274, 16/9449) stimmten die Abgeordneten in geänderter Fassung zu. Die Linksfraktion votierte gegen das Vorhaben, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Bundestag will das Gesetz am kommenden Freitag in zweiter und dritter Lesung verabschieden.


Bundeskabinett beschließt 2. Paket des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP)
Das am 5. Dezember 2007 von der Bundesregierung beschlossene Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) hat die Strategie für einen ehrgeizigen, aber auch wirtschaftlich effizienten Klimaschutz festgelegt. Die meisten Vorhaben des IEKP (1. Paket) befinden sich im parlamentarischen Verfahren bzw. sind schon verabschiedet. Das Bundeskabinett hat gestern für die noch verbliebenen Vorhaben (sog. 2. Paket) die Gesetzes- und Verordnungstexte verabschiedet.
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Handwerk wartet auf Forderungssicherungsgesetz
Nach der Anhörung im Rechtsausschuss erwartet ZDH-Präsident Otto Kentzler den Startschuss für eine „schnelle parlamentarische Beratung und Verabschiedung“ des Forderungssicherungsgesetzes. Der Gesetzentwurf darf nicht weiter „verschimmeln“, heiß es in einem Statement für die Wochenzeitung DAS PARLAMENT (2. Juni 2008).
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Bundesregierung: Riesenschritt für mehr Klimaschutz
Der Bundestag hat ein Klimaschutzpaket verabschiedet. Es sieht vor, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung mehr als zu verdoppeln. Damit setzte der Bundestag einen Teil des Energie- und Klimaprogrammes der Bundesregierung um.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel sprach im Bundestag von einem "guten Tag" für die Energiewende in Deutschland und für den Klimaschutz. Deutschland habe bereits die Hälfte der geplanten Senkung der Treibhausgase um 40 Prozent bis 2020 erreicht. Mit den Gesetzen, über die der Bundestag entscheide, würden weitere zehn Prozent für die "Energiewende" geschafft.


HOAI-Novelle: Was wird überarbeitet?
Wie bereits berichtet, soll die HOAI-Novelle gründlich überarbeitet werden. Die Überarbeitung wird in erster Linie darauf ausgerichtet sein, die strukturellen und handwerklichen Fehler des ersten Entwurfes zu beseitigen.


HOAI-Entwurf: Bundeswirtschaftsministerium geht offenbar auf Bedenken ein
Nach zahlreichen Diskussionen mit dem Wirtschaftsministerium und Politikern wurde am 30.05.2008 (vgl. die entsprechenden Nachrichten auf ibr-online) bekannt, dass der Entwurf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten wird.


HOAI-Novelle: Was wird überarbeitet?
Wie bereits berichtet, soll die HOAI-Novelle gründlich überarbeitet werden. Die Überarbeitung wird in erster Linie darauf ausgerichtet sein, die strukturellen und handwerklichen Fehler des ersten Entwurfes zu beseitigen.


Überarbeitung der HOAI-Novelle: Offizielle Stellungnahme des BMWi
Auf unsere Nachfrage bzgl. der Rücknahme der HOAI-Novelle beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erhielten wir gestern vom dortigen Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Schauerte folgende Stellungnahme:
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Erleichterungen für Bürger und Handwerker bei kleineren Bauvorhaben
Landesbauordnung wird geändert

Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen soll in einem weiteren Punkt vereinfacht werden. Die Liste der Bauvorhaben, deren Pläne auch von Handwerkern oder staatlich geprüften Technikern bei den Bauaufsichtsbehörden eingereicht werden können, soll erweitert werden. „Durch die Möglichkeit, kleinere Bauvorhaben auch von Handwerkern planen zu lassen, werden diese für den Bürger insgesamt überschaubarer. Diese Vereinfachung ist ein weiterer Baustein im Gesamtkonzept des Bürokratieabbaus der Landesregierung“, sagte Bauminister Oliver Wittke am Mittwoch (28.05.) in Düsseldorf.
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Überarbeitung der HOAI-Novelle: Offizielle Stellungnahme des BMWi
Auf unsere Nachfrage beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erhalten wir vom dortigen Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Schauerte soeben folgende Stellungnahme:
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CDU NRW: "Rücknahme des umstrittenen HOAI-Entwurfs ist ein Erfolg der Landesregierung"
"Die Rücknahme des umstrittenen Entwurfs zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist auch das Verdienst von Landesregierung und Kammern in NRW." Mit diesen Worten kommentierte der baupolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heinz Sahnen, die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums, den vorliegenden Referentenentwurf nach starken Protesten der Interessenverbände und aus NRW zurückzunehmen und gründlich zu überarbeiten.
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HOAI-Entwurf soll komplett überarbeitet werden!
Wie wir gerade von der Pressestelle des Ministeriums für Bau und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erfahren haben, soll die HOAI-Novelle gründlich überarbeitet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium war zu einer offiziellen Stellungnahme bisher nicht bereit. Sobald uns die Pressemitteilung von dort aus vorliegt, werden wir Sie hierüber informieren.