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Nachrichten zum Bauträgerrecht

Zeige Nachrichten 641 bis 660 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 854 - (2789 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2008

HOAI-Novelle: Was wird überarbeitet?
Wie bereits berichtet, soll die HOAI-Novelle gründlich überarbeitet werden. Die Überarbeitung wird in erster Linie darauf ausgerichtet sein, die strukturellen und handwerklichen Fehler des ersten Entwurfes zu beseitigen.


HOAI-Entwurf: Bundeswirtschaftsministerium geht offenbar auf Bedenken ein
Nach zahlreichen Diskussionen mit dem Wirtschaftsministerium und Politikern wurde am 30.05.2008 (vgl. die entsprechenden Nachrichten auf ibr-online) bekannt, dass der Entwurf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten wird.


HOAI-Novelle: Was wird überarbeitet?
Wie bereits berichtet, soll die HOAI-Novelle gründlich überarbeitet werden. Die Überarbeitung wird in erster Linie darauf ausgerichtet sein, die strukturellen und handwerklichen Fehler des ersten Entwurfes zu beseitigen.


Überarbeitung der HOAI-Novelle: Offizielle Stellungnahme des BMWi
Auf unsere Nachfrage bzgl. der Rücknahme der HOAI-Novelle beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erhielten wir gestern vom dortigen Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Schauerte folgende Stellungnahme:
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Erleichterungen für Bürger und Handwerker bei kleineren Bauvorhaben
Landesbauordnung wird geändert

Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen soll in einem weiteren Punkt vereinfacht werden. Die Liste der Bauvorhaben, deren Pläne auch von Handwerkern oder staatlich geprüften Technikern bei den Bauaufsichtsbehörden eingereicht werden können, soll erweitert werden. „Durch die Möglichkeit, kleinere Bauvorhaben auch von Handwerkern planen zu lassen, werden diese für den Bürger insgesamt überschaubarer. Diese Vereinfachung ist ein weiterer Baustein im Gesamtkonzept des Bürokratieabbaus der Landesregierung“, sagte Bauminister Oliver Wittke am Mittwoch (28.05.) in Düsseldorf.
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Überarbeitung der HOAI-Novelle: Offizielle Stellungnahme des BMWi
Auf unsere Nachfrage beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erhalten wir vom dortigen Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Schauerte soeben folgende Stellungnahme:
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CDU NRW: "Rücknahme des umstrittenen HOAI-Entwurfs ist ein Erfolg der Landesregierung"
"Die Rücknahme des umstrittenen Entwurfs zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist auch das Verdienst von Landesregierung und Kammern in NRW." Mit diesen Worten kommentierte der baupolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heinz Sahnen, die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums, den vorliegenden Referentenentwurf nach starken Protesten der Interessenverbände und aus NRW zurückzunehmen und gründlich zu überarbeiten.
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HOAI-Entwurf soll komplett überarbeitet werden!
Wie wir gerade von der Pressestelle des Ministeriums für Bau und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erfahren haben, soll die HOAI-Novelle gründlich überarbeitet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium war zu einer offiziellen Stellungnahme bisher nicht bereit. Sobald uns die Pressemitteilung von dort aus vorliegt, werden wir Sie hierüber informieren.

Bauindustrie zum Eigenheimrentengesetz: Diskriminierung gegenüber andere Formen der privaten Altersvorsorge wird beseitigt
Zügiges Gesetzgebungsverfahren notwendig

„Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie begrüßt ausdrücklich, dass die im Koalitionsvertrag gemachte Zusage, das selbstgenutzte Wohneigentum besser in die geförderte Altervorsorge zu integrieren, nunmehr umgesetzt werden soll.“ Mit diesen Worten kommentierte gestern in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, vor der Anhörung im Deutschen Bundestag den Entwurf zum Eigenheimrentengesetz. Dieser erscheine grundsätzlich geeignet, die Diskriminierung des Wohneigentums gegenüber anderen Formen der privaten Altersvorsorge zu beseitigen. Damit komme die Bundesregierung einer seit langem geäußerten Forderung der bauwirtschaftlichen Verbände nach.
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VPB zum Forderungssicherungsgesetz: Baukammern können privaten Bauherren schneller zu ihrem Recht verhelfen
Der Verband Privater Bauherren (VPB) kritisiert den Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG), das diese Woche (26.05.) im Mittelpunkt der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag stand. "Wesentliche Forderungen des VPB sind dabei nicht einmal annähernd erfüllt", beanstandet Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des VPB. Nach Ansicht des VPB reichen die im Gesetzesentwurf vorgesehnen fünf Prozent, die ein Bauherr von der Kaufsumme des Hauses einbehalten kann, um im Insolvenzfall das Objekt mit anderen Partnern fertig zu stellen, bei weitem nicht aus. Der Verbraucherschutzverband plädiert hier seit langem für einen Einbehalt von mindestens zehn Prozent.


"Handwerksbetriebe müssen künftig ihre Forderungen sichern"
Handwerksbetriebe sollen nach Ansicht des Leiter der Rechtsabteilung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Dirk Palige, künftig in die Lage versetzt werden, ihre Forderungen zu sichern. Entsprechende Regelungen, wie im Gesetzentwurf des Bundesrates (16/511) vorgesehen, müssten deshalb bald umgesetzt werden. Frederik Karsten von der Handwerkskammer Chemnitz stimmte dem zu: Ein Bauunternehmer habe oft Schwierigkeiten, seine Lohnforderungen geltend zu machen. Diese bestünden beispielsweise im Werkvertragsrecht, weil ein vorleistungspflichtiger Unternehmer auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches keine Abschlagszahlungen beanspruchen kann. Ein Handwerksbetrieb könne sich außerdem nicht auf das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen berufen, denn die Baugeldhaftung beschränke sich auf überschaubare Konstellationen. Schließlich ermögliche das Zivilprozessrecht laut Karsten einem zahlungsunwilligen Besteller, den Ausgang eines Rechtsstreits so lange zu verzögern, bis der Unternehmer keine Aussichten auf eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung hat.
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BDI zum Entwurf des Umweltgesetzbuchs: Nicht im Hauruck-Verfahren voranbringen
1200 Seiten Gesetzesentwurf soll in zwei Wochen beurteilt werden

„Das Umweltministerium sperrt die Expertise der Betroffenen bei der Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuchs praktisch aus.“ Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zu der am 23. Mai 2008 eingeleiteten Anhörung der Betroffenen für ein Umweltgesetzbuch. „Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wollte bei der Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuchs (UGB) alle Betroffenen – Wirtschaft und Umweltverbände - umfassend beteiligen. Stattdessen sollen die Betroffenen jetzt in knapp zwei Wochen mehr als 1 200 Seiten Gesetzestext und – begründung prüfen und bewerten. Das ist in der vorgegebenen Zeit nicht mit vernünftigem Ergebnis zu schaffen und wird dem fachlich sehr anspruchsvollen Vorhaben nicht gerecht“, erklärte Schnappauf.
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Entwurf für Umweltgesetzbuch geht in Anhörung
Das Bundesumweltministerium hat am 23.05.2008 das Verfahren zur Anhörung der Länder und Verbände zum Referentenentwurf des geplanten Umweltgesetzbuchs (UGB) eingeleitet. Mit dem UGB soll das zersplitterte nationale Umweltrecht zusammengeführt und vereinfacht werden, so sieht es der Koalitionsvertrag der Großen Koalition vor. Das bisher in einzelne Fachgesetzte zersplitterte Umweltrecht soll stärker integrativ, also unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen den Umweltmedien Wasser, Luft und Boden ausgerichtet werden.
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Anhörung zu Werklohnforderungen von Handwerksbetrieben
Handwerksbetriebe sollen nach Meinung des Bundesrates künftig in die Lage versetzt werden, ihre Lohnforderungen effektiv zu sichern. Deshalb hat die Länderkammer im Februar 2006 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, zu dem der Rechtsausschuss am Montag, 26. Mai, eine öffentliche Anhörung veranstalten wird.
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Fahrplan EnEV-Novelle 2009
Bundesbauministeriums vom 13.05.2008: "Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war gerade in der Verbände- und Länderanhörung, die Stellungnahmen werden jetzt ausgewertet; dann geht der Novellierungsentwurf in die Ressortabstimmung und soll bereits am 27. Mai im Kabinett beraten werden. Die EnEV muss dann noch in den Bundesrat, hier wird sie gemeinsam mit der Ergänzung des Energieeinspargesetzes (EnEG) beraten, das die Ermächtigungsgrundlage für die EnEV ist; das EnEG muss dann auch noch im Bundestag beschlossen werden. Diese Schritte werden noch dieses Jahr erfolgen, damit die neue EnEV wie geplant am 1.1. 2009 in Kraft treten kann. Termine für die Befassungen des Bundestages und des Bundesrates (außer dem Kabinett) stehen jedoch noch nicht fest."

844. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2008
Am 23.05.2008 kommt der Bundesrat zu seiner 844. Sitzung zusammen. Tagesordnungspunkte sollen voraussichtlich das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren, die Entschließung des Bundesrates zur Absicherung eines europarechtskonformen Entgeltschutzes bei öffentlichen Auftragsvergaben sowie der Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG) sein. Die endgültige Tagesordnung erscheint am Dienstag, den 13.05.2008.
(Quelle: Bundesrat)

Mieter sind keine „Hilfssheriffs“ der Klimabürokratie
BSI fordert Korrekturen bei der Novelle der Heizkostenverordnung (HeizKV): Kürzungsrecht belastet Mieter und Vermieter

„Ein Kürzungsrecht für Mieter bei den Heizkosten steht im Widerspruch zu unserer Rechtsordnung“, erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der gestrigen (7. Mai 2008) Beratung zur Novelle der Heizkostenverordnung im Bauausschuss. Der aktuelle Verordnungsentwurf enthält für Mieter ein Recht zur Kürzung von Heizkosten, wenn die Anforderungen der Energieeinsparverordnung im Gebäude nicht erfüllt sind. Damit würde die Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften auf den Mieter verlagert. „Wenn eine solche Regelung in Kraft gesetzt werden sollte, wird die BSI prüfen, ob dies mit der Verfassung vereinbar ist“, unterstrich der BSI-Vorsitzende.
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Gutachten zur Erbschaftsteuerreform: Immobilienwirtschaft wird verfassungswidrig diskriminiert
Wohnungs- und Immobilienunternehmen von der erbschaftsteuerlichen Verschonung auszunehmen, verstößt gegen den Gleichheitssatz. Das geht aus einem gestern in Berlin vorgestellten Gutachten von Professor Dr. Joachim Lang, Ordinarius für Steuerrecht an der Universität Köln, hervor, das im Auftrag des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) erstellt wurde.
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Bundesrat beschließt besseren Kreditnehmerschutz
Der Bundesrat hat am 25.04.2008 einen Gesetzentwurf beschlossen, der dem besseren Verbraucherschutz bei Veräußerung von Immobilienkrediten dient. Darlehensnehmer - insbesondere solche, die die Forderungen der Banken stets ordnungsgemäß bedient haben, sollen durch Änderungen des Grundschuldrechts vor unangemessenem Druck von Seiten der Kreditaufkäufer geschützt werden: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Grundstückseigentümer Einreden aus dem Sicherungsvertrag zwischen ihm und dem ursprünglichen Gläubiger auch dem neuen Erwerber der Grundschuld dauerhaft entgegenhalten darf. Einen so genannten gutgläubigen einredefreien Erwerb soll es zukünftig nicht mehr geben.
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Mieterbund lehnt Eigenheimrentengesetz ab
„Wohn-Riester“ im Bundestag

„Wir lehnen den Koalitionsentwurf zum Eigenheimrentengesetz ab. So lange die vermietete Immobilie nicht in die Förderung mit einbezogen wird, ist „Wohn-Riester“ für uns unakzeptabel“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), am Vortag der Gesetzesberatungen im Bundestag. Rips warnte gleichzeitig vor möglichen Risiken bei Immobilieninvestitionen und beschrieb das Gesetz als „wahres Bürokratiemonster“.