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Niedergang der Baukultur durch HOAI-Novelle
Am 9. April wird im Bundesministerium für Wirtschaft der Referentenentwurf für die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure öffentlich angehört. Es gibt unzählige Gründe dagegen zu sein. Einer ist der Niedergang der Baukultur. Diese wird durch seine Umsetzung gefährdet.
HOAI-Novelle gefährdet Existenzen, Arbeitsplätze und Baukultur!
„Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - die HOAI - muss im Interesse der Verbraucher erhalten und endlich angemessen modernisiert werden!“ Mit diesem Appell richteten sich gestern (07.04.08) Repräsentanten von 12 Architekten- und Ingenieurverbänden in Nordrhein-Westfalen sowie der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen an die Politik in Bund und Land. Bei einer gemeinsamen Tagung im Düsseldorfer „Haus der Architekten“ zeigten sich die Präsidenten der nordrhein-westfälischen Baukammern einig mit den Vertretern der Architekten- und Ingenieurverbände, dass der durch das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf zur Novellierung der HOAI faktisch auf eine Abschaffung der bewährten Honorarordnung hinausliefe.
Offener Brief der Bundesarchitektenkammer an Herrn Bundesminister Glos und Herrn Bundesminister Tiefensee
Novellierung der HOAIDie Bundesarchitektenkammer hat sich - mit Unterstützung der AHO und der Bundesingenieurkammer - aufgrund der Novellierung der HOAI in einen offenen Brief an die beiden Bundesminister Glos und Tiefensee gewandt. Lesen Sie im Folgenden den Text dieses offenen Briefes.
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Ab 1. April gilt in Baden-Württemberg für Neubauten eine Öko-Pflicht
Künftig muss der Wärmebedarf zu 20 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werdenZum 1. April 2008 greift in Baden-Württemberg erstmals die vom Landtag im November vergangenen Jahres beschlossene Öko-Pflicht für Wohngebäude. In Neubauten, deren Bauunterlagen danach bei den Behörden eingereicht werden, muss der Wärmebedarf zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien gedeckt werden. Darauf machte am 28. März 2008 das Umweltministerium in Stuttgart aufmerksam.
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BIngK: HOAI-Novelle verhindert nachhaltiges Bauen!
Der Referentenentwurf zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entzieht den Ingenieur- und Architekturbüros ihre Kalkulationssicherheit und damit die Basis, um innovativ und nachhaltig planen zu können.
Bauvorlageregelung in Musterbauordnung
Der Bund Deutscher Baumeister (BDB) hat sich vehement zur Wehr gesetzt, als eine kleine Projektgruppe der Fachkommission Bauaufsicht der Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) einen Vorschlag zur Neuregelung des § 65 Musterbauordnung (MBO) zur Bauvorlageregelung Anfang 2008 vorgelegt hatte. Dieser Vorschlag sah im Wesentlichen vor, die Bauvorlageregelung von den Berufen der Architekten und Ingenieure abkoppeln zu wollen.
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HOAI: Kampf um Erhalt geht in heiße Phase
Die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure stand einmal mehr im Mittelpunkt der Vorstandssitzung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Am 11. März befasste sich das geschäftsführende Gremium der AKNW intensiv mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium. „Dieser Entwurf ist inhaltlich eine Zumutung für die Architektenschaft und enthält darüber hinaus eine Vielzahl handwerklicher Fehler“, urteilte Kammer-präsident Hartmut Miksch. Der Vorstand war sich einig, dass das Papier kaum als Grundlage für eine politische Diskussion tauge. „Wir bleiben aber gesprächsbereit“, betonte Miksch.
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Kommentar: Ein Stück aus dem Tollhaus!
Seit 1995 wartet unser Berufsstand jetzt schon auf die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Jetzt liegt der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) hierfür endlich vor. Doch was sich inhaltlich dahinter verbirgt, kann nur als Provokation der Architektenschaft verstanden werden. - Ein Kommentar von AKNW-Vizepräsident Dr. Christian Schramm.
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842. Sitzung des Bundesrates
Am Freitag, den 14.03.2008, findet die 842. Sitzung des Bundesrates statt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) und der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.
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Ab April fasten Ölkessel in badischen und württembergischen Neubauten
Erneuerbare Wärme-Gesetz gilt ab 2010 auch für bestehende GebäudeSeit 2008 gilt in Baden-Württemberg das Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG). Neue Wohngebäude, für die ab dem 1. April das Bauverfahren eingeleitet wird, müssen 20 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist wird auch der weitaus größere Bereich, rund 2,3 Millionen bestehende Wohngebäude, vom Gesetz erfasst. Ab dem 1. Januar 2010 müssen Sonnenenergie, Erdwärme, Bioenergie oder Umweltwärme bei einem Heizungstausch in Altbauten 10 % der Wärme erzeugen. Das Programm Zukunft Altbau des Umweltministeriums rät, die Vorteile erneuerbarer Energien schon vorher zu nutzen. Informationen dazu gibt es unter www.zukunftaltbau.de.
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HOAI künftig ohne Vermessung?
Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur HOAI sieht eine Aufgliederung in einen verbindlichen und einen unverbindlichen Teil vor. Die vermessungstechnischen Anteile sollen demnach nur noch unverbindlichen Charakter haben. Der VDV protestiert ganz entschieden gegen diese Vorlage.
HOAI-Novelle: 2.000 Arbeitsplätze in NRW vor dem Aus!
Seit mehr als 13 Jahren sind die Honorare von Architekten und Ingenieuren nicht mehr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst worden - mit der Folge, dass viele der rund 25.000 Arbeitsplätze in Planungsbüros gefährdet sind. In dieser Situation hat das Bundeswirtschaftsministerium am 26.02.2008 einen Vorschlag zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgelegt, die für viele Architekturbüros das endgültige Aus bedeuten würde. „Der Entwurf führt nicht zu einer Vereinfachung, sondern zu einer Verstümmelung unserer Honorarordnung“, protestiert Hartmut Miksch, der Präsident der Architektenkammer NRW. „Eine HOAI, die auf wenige Teilbereiche der Leistungen von Architekten und Ingenieuren zusammengekürzt wird, ist das Papier nicht mehr wert, auf dem sie steht!“ Etwa zehn Prozent der Architekturbüros seien damit in ihrer Existenz bedroht.
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Immobilienförderung durch Riester wird endlich umgesetzt
Künftig können Sparwillige die Riesterförderung auch für den Erwerb von Wohneigentum erhalten. Darauf haben sich die Finanzpolitiker der Koalition geeinigt. Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 greifen. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und CDU/CSU darauf verständigt, die private Altersvorsorge per Immobilienfinanzierung bereits ab 1. Januar 2007 in die Riester-Förderung einzubeziehen.
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Neuer Referentenentwurf: Von der HOAI bleibt nicht mehr viel übrig!
Mit Schreiben vom 26.02.2008 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Entwurf zur 6. Novelle der HOAI den Kammern und Verbänden der Architekten und Ingenieure zur Stellungnahme übersandt. Dieser Entwurf ist noch nicht mit den Ressorts innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und ist bislang nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. Wir werden Ihnen in Kürze eine Übersicht über die vorgesehenen HOAI-Änderungen vorstellen. Schon jetzt sei auf folgende wesentliche Neuerungen hingewiesen:
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Bauindustrie zur Erbschaftsteuerreform: Unternehmen mit Immobilienbesitz nicht benachteiligen
„Der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform benachteiligt Bauunternehmen mit größerem vermieteten Immobilienbesitz ohne jegliche sachliche Rechtfertigung“. Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, vor den ersten Beratungen des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag am 15. Februar 2008 in Berlin. Die für Betriebsvermögen vorgesehene sog. Verschonungsregelung, die einen Abschlag von 85 Prozent vorsehe, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien, greife bei Betrieben, deren Vermögen zu mehr als 50 Prozent aus Verwaltungsvermögen bestehe – und hierzu zählen vermietete Immobilien - nicht.
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Bundesrat: Stellungnahme zur EEG-Novelle
Zur geplanten Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 15.02.2008 umfangreich Stellung genommen. Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - einem Teil des Meseberger Klimakonzeptes - ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen. Dabei baut der Entwurf auf die bewährte Grundstruktur des EEG auf, wandelt jedoch unter anderem die Vergütungssätze für die verschiedenen Energiequellen um.
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Vorschau zur 841. Plenarsitzung des Bundesrates
Am Freitag, 15. Februar 2008, findet um 9.30 Uhr die 841. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Themen sind unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung, der Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich und der Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare.
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Mit Gesetzesänderungen auf Vorfälle mit Schrottimmobilien reagiert
Die Bundesregierung hat auf die Vorfälle mit so genannten Schrottimmobilien reagiert, mit denen Bürgern in mehr als 300.000 Fällen Immobilien als Vermögensanlage oder als Altersvorsorge verkauft worden waren, deren Wert häufig unter der Hälfte des Verkaufspreises gelegen habe. Zahlreiche Gesetzesänderungen seien seitdem in Kraft getreten, heißt es in der Antwort der Regierung (16/7666) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (16/7598). Die Regierung weist besonders auf ein Gesetz vom August 2002 hin, das kurz nach den ersten bekannt gewordenen Fällen verabschiedet worden sei. Im Vordergrund habe das Ziel gestanden, dem Verbraucher die Zeit für eine ausreichende Prüfung des Angebots zu geben.
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Bundeswärmegesetz erfordert Änderungen beim Mietrecht
Kosten für Umstellung auf erneuerbare Energien sollen umlagefähig werdenBaden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll und Wirtschaftsminister Ernst Pfister (beide FDP) sehen durch das Wärmegesetz des Bundes dringenden Änderungsbedarf beim Mietrecht. Die Minister wollen sich in den am Mittwoch (30.1.) und Donnerstag (31.1.) tagenden Ausschüssen des Bundesrats dafür einsetzen, dass ein Vermieter die Modernisierungskosten zur Nutzung erneuerbarer Energien genauso auf den Mieter umlegen kann, wie das nach geltendem Recht für Modernisierungen, die zur Einsparungen von Energie führen, möglich ist. „Klimaschutz geht alle an! Vermieter und Mieter sollten die Kosten für die Umrüstung auf erneuerbare Energien deshalb gemeinsam tragen“, erklärten Goll und Pfister am Dienstag in Stuttgart. Die Minister kündigten entsprechende Änderungsanträge Baden-Württembergs im Rechts- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrats an.
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Energieausweis künftig auch für Gebäude
Für viele Elektrogeräte ist es bereits eine Selbstverständlichkeit. Die Hersteller sind verpflichtet, deren Energieverbrauch offenzulegen und damit die Zuordnung des jeweiligen Gerätes zu einer bestimmten Energieeffiziensklasse zu ermöglichen. Die diesbezüglichen Angaben werden auf einem standardisierten Etikett (sog. EU-Label) festgehalten. Für den Verbraucher besteht so die Möglichkeit sich schnell über den Energieverbrauch eines Gerätes zu informieren und sich einen Überblick darüber zu verschaffen, ob es sich bei dem Gerät im Vergleich mit anderen Vertretern seiner Klasse um einen „Energiefresser“ handelt oder nicht. Die Umsetzung einer EG Richtlinie aus dem Jahr 2002 durch die Energieeinsparverordnung 2007 führt ab Mitte des Jahres 2008 dazu, dass es vergleichbare Ausweise künftig auch für Gebäude geben wird.
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