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Haus & Grund begrüßt Initiative zur Mietrechts-Liberalisierung
Die Ankündigung einer Bundesratsinitiative zur Liberalisierung des Mietrechts ist aus Sicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund ein Schritt in die richtige Richtung. „Es ist Zeit für ein modernes und einfaches Mietrecht, das die Interessen von Vermietern und Mietern gleichmäßig berücksichtigt werden“, begrüßt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn den Vorstoß in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP in Baden-Württemberg.
Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips: Baden-Württembergs Pläne zum Mietrecht für den Papierkorb
Als „ungenießbare Mixtur von mietpolitischen Uraltforderungen und liberalen Wunschvorstellungen“ bezeichnete Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Pläne der baden-württembergischen Landesregierung, das geltende soziale Mietrecht zu Lasten der Mieter zu verändern.
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Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung: „Das Mittel der Wahl kann nur der Bedarfsausweis sein“
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um die Frage, wer einen Energieausweis ausstellen darf und wie dieser aussehen wird, nimmt der Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e.V. (BAKA) Stellung: Nur der Bedarfsausweis sorgt für mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand.
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IVD warnt vor höherer Erbschaftsteuer
(06.07.02005) Die Bundesregierung will noch im Juli einen Referentenentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer vorlegen. Nach der Sommerpause soll die Reform beraten werden und zum Jahresbeginn 2007 in Kraft treten. In Teilen der Immobilienwirtschaft regt sich dagegen Widerstand. Die bereits heute übermäßig stark belasteten Immobilienbesitzer dürften nicht zu weiteren Sonderopfern herangezogen werden, warnt der Immobilienverband Deutschland (IVD).
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FDP: Reits in Deutschland einführen
Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag tritt in einem Antrag (BT-Drs. 16/1896) dafür ein, so genannte Reits (Real Estate Investment Trusts) in Deutschland einzuführen. Die Einführung der Reits, börsennotierter Immobilien-Aktiengesellschaften, wären für den Finanzplatz Deutschland ein großer Gewinn, so die Fraktion. Damit stünde den Investoren auf dem hiesigen Markt ein attraktives Anlageinstrument zur Verfügung.
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Verband Wohneigentum: Wahlfreiheit für Energieausweis
Mit Überraschung und Ablehnung hat der Verband Wohneigentum, die größte bundesweite Interessensvertretung der selbstnutzenden Wohneigentümer bundesweit, die neuerlichen Überlegungen aufgenommen, die Wahlfreiheit bei der Energieverbrauchsberechung in Bestandsbauten zu kippen.
Mieterbund und Verbraucherzentrale Bundesverband fordern: Heizkostenrechnung nachhaltig senken!
Im Streit um den Gebäudeenergiepass haben der Deutsche Mieterbund und der Verbraucherzentrale Bundesverband die von Bundeswirtschaftsminister Glos und Bundesbauminister Tiefensee favorisierte Lösung scharf kritisiert. Das Glos-Tiefensee-Modell werde wirkungslos bleiben und sei ein Kniefall vor der Immobilienwirtschaft, erklärten beide Organisationen in Berlin.
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Bundesrat billigt Mehrwertsteuererhöhung
Konsolidierung des Haushalts hat VorfahrtDer Bundesrat hat mit seiner Zustimmung zum Haushaltsbegleitgesetz 2006 den Weg für die nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte geebnet. Die Mehrwertsteuer erhöht sich damit zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent.
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Gleichbehandlung nur im Rahmen europäischer Vorgaben
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme das Gleichbehandlungsgesetz als zu detailliert und bürokratisch kritisiert. Man erwarte grundsätzlich, dass EU-Richtlinien eins zu eins umgesetzt werden. Die Richtlinien zur Gleichbehandlung verlangten nicht, dass alle Kriterien, die für das Arbeitsrecht gelten, auch für das gesamte Zivilrecht Anwendung finden. Dies führe lediglich zu überflüssigen Belastungen für das Wirtschafts- und Rechtsleben.
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Erste Lesung der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat gestern in erster Lesung über die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes beraten. Das Gesetz vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten.
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Kabinett billigt Gleichbehandlungsgesetz
Die Regierungsparteien haben sich auf ein "Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung" geeinigt. Sie setzen damit vier EU-Richtlinien um. Der Regierungsentwurf wurde in der Kabinettsitzung am 10. Mai 2006 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nun zügig durchgeführt werden. Eine Zustimmung des Bundesrates ist erforderlich.
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Kabinett beschließt Steueränderungsgesetz 2007
Zur gestrigen Verabschiedung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 2007 durch das Bundeskabinett erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Strategie „Sanieren – Investieren – Reformieren“ ein finanz- und steuerpolitisches Gesamtkonzept, mit dem die zurzeit drängendsten Herausforderungen bewältigt und die Weichen für eine dauerhaft tragfähige sowie zukunftsorientierte Finanzpolitik gestellt werden sollen.
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Antidiskriminierungsgesetz schießt über Ziel hinaus – BFW fordert, auf europäische Vorgaben nicht schon wieder draufzusatteln
„Die verschiedenen europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien werden in Deutschland in einen Gesetzentwurf gegossen, der die Vorgaben aus Brüssel zu Lasten der Vermieter weit überschreitet“, erklärt der BFW-Vorsitzende Walter Rasch zum Kompromiss über das Gesetz gegen Diskriminierung. Damit widerspricht die Regierung der Koalitionsaussage, europäische Richtlinien künftig Eins zu Eins in nationales Recht zu übertragen.
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GdW kritisiert Gleichbehandlungsgesetz-Entwurf: Alter Wein in neuen Schläuchen
"Ein neuer Name macht kein besseres Gesetz. Der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Entwurf eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist eine Neuauflage des von der rot-grünen Bundesregierung konzipierten Antidiskriminierungsgesetzes mit all seinen Schwächen. Das ist alter Wein in neuen Schläuchen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht
Deutschland ist verpflichtet, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen, die den Schutz vor Diskriminierung regeln. Die Richtlinien betreffen viele Bereiche unserer Rechtsordnung - der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern.
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BDI zum Mittelstandsentlastungsgesetz
„Wie mühsam der von der Bundesregierung angekündigte Bürokratieabbau werden wird, zeigt das Projekt eines Mittelstandsentlastungsgesetzes. Alle in diesem Gesetzesentwurf enthaltenen Einzelmaßnahmen sind im Kern richtig. Sie stellen in der Summe einen bescheidenen Anfang für den Bürokratieabbau dar. Um die Zielmarke zu erreichen, die Bürokratiekosten um 25 Prozent zu senken, ist mehr als dieses Gesetz erforderlich!“ Mit diesen Worten kommentierte Arndt G. Kirchhoff, Vorsitzender des BDI-Mittelstandsausschusses, den am Dienstag vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zu einem Mittelstandsentlastungsgesetz.
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Bundesrat: Mit flexiblerer Gestaltung des Kündigungsrechts Leerstände auf dem Wohnungsmarkt beseitigen
Aufgrund der vielen Leerstände auf dem Wohnungsmarkt in Ostdeutschland leiden die Wohnungsunternehmen zum Teil unter Existenz gefährdenden Mietausfällen bei gleich bleibenden Unterhaltskosten. Aus diesem Grunde hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (16/1029) eingebracht. Er schlägt vor, einen neuen Kündigungstatbestand in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufzunehmen, der unter der Voraussetzung der Vereinbarkeit mit städteplanerischen Konzepten für die Wohnungsunternehmen "höhere Flexibilität und Planungssicherheit" erreichen würde. Die Zulassung der Abrisskündigung unter der Bedingung des Nachweises eines vergleichbaren und verfügbaren Wohnraumes sei für die Mieter in Gebieten mit einem entspannten Wohnungsmarkt hinnehmbar.
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Haus & Grund begrüßt Verbesserungen für Wohnungseigentümer
Haus & Grund Deutschland begrüßt den gestern von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft selbst hat sich bereits seit über 20 Jahren auch mit eigenen Gesetzentwürfen für eine Verbesserung der Rechte der Wohnungseigentümer eingesetzt. „Mit dieser Änderung wird gewährleistet, dass der Erwerb einer Eigentumswohnung insbesondere zur eigenen Altersvorsorge nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko wird“, unterstreicht Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Er fordert alle im Bundestag vertretenen Parteien auf, diese Gesetzesänderung mitzutragen.
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Gesetzentwurf einer Abrisskündigung verhindert Blockaden notwendiger Abrisse im Rahmen des Stadtumbaus
Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, hat den am 10. Februar 2006 im Bundesrat zur Beratung stehenden Gesetzentwurf des Freistaates Sachsen zur Einführung einer gesamtdeutschen Abrisskündigung begrüßt. "Der spekulative Blick einzelner Mieter auf hohe Entschädigungssummen darf nicht den zwischen Kommunen und Wohnungsunternehmen in den Stadtentwicklungskonzepten vereinbarten und zeitlich festgelegten Abriss blockieren. Nicht nur, dass sich der Stadtumbau dadurch erheblich verzögert, auch die Wohnungsunternehmen können die finanziellen Belastungen aus der weiteren Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude nicht tragen", warnte der GdW-Präsident.
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DMB zur Beratung der Abrisskündigung heute im Bundesrat: Falsch und überflüssig wie ein Kropf
Der Gesetzentwurf zur Abrisskündigung vom 12. März 2004 (!), der am Freitag, dem 10. Februar 2006, im Bundesrat erneut beraten werden soll, ist „längst überholt, falsch und überflüssig wie ein Kropf“, sagte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), in Berlin. „Es gibt keinen Grund, am geltenden Mietrecht etwas zu ändern’, dieser Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Februar-Ausgabe der MieterZeitung ist aus Mieterbund-Sicht nichts hinzuzufügen. Sie gilt auch für das Thema Abrisskündigung“, erklärte Rips.
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