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Was ist ein "Betrieb des Baugewerbes"?
LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2023 - L 18 AL 72/20
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Nachrichten zum Architekten- & Ingenieurrecht

Zeige Nachrichten 101 bis 120 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 610 - (2783 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2018

Grundgesetzänderungen in der Kritik
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© M. Schuppich - Fotolia.com
09.10.2018) Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Grundgesetz, um etwa Finanzhilfen des Bundes im Bereich der Bildungsinfrastrukturen sowie beim sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen, sind am Montagmittag während einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss auf ein geteiltes, teils sehr kritisches Echo gestoßen.
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IG BAU begrüßt Pläne zur Ausweitung des Bestellerprinzips
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© Alexander Raths - Fotolia.com
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt Überlegungen der Bundesregierung, die Kauf-Nebenkosten von Immobilien zu senken. "Nebenkosten zwischen zehn und zwanzig Prozent der Kaufsumme überfordern viele Familien, die dringend geeigneten Wohnraum suchen. Diese Hürde kann durch die Ausweitung des Bestellerprinzips auf Immobilienkäufe verringert werden. Der Grundsatz, 'wer bestellt bezahlt', ist nur fair und bei Makleraufträgen in der Wohnungsvermietung bereits erprobt", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger.


VPB stellt klar: Bauherren müssen bei Widerruf allenfalls Wertersatz leisten, nicht mehr
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In vielen Fällen im täglichen Geschäftsverkehr haben Kunden ein Widerrufsrecht. Beim Bauen war das bislang nicht der Fall. Dank der Einführung des neuen Bauvertragsrechts hat sich das geändert. "Seit dem 1. Januar 2018 geschlossene Verbraucherbauverträge sind widerrufbar - wenn sie nicht gerade vom Notar beurkundet werden", erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). Ein Verbraucherbauvertrag liegt vor, wenn ein Verbraucher ohne eigenen Architekten auf eigenem Grund ein schlüsselfertiges Haus bauen lässt.
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Baugewerbe zum Planungsbeschleunigungsgesetz: Schritt in die richtige Richtung
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© Manfred Steinbach - Fotolia
Planungskapazitäten der öffentlichen Hand müssen gestärkt werden

"Wir sprechen uns für eine zügige Verabschiedung des Planungsbeschleunigungsgesetzes für Verkehrswege aus", so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa. "Das Gesetz stellt einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Das gilt z.B. für die Möglichkeit, für bestimmte Baumaßnahmen vor Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens vorläufige Anordnungen zu treffen. Richtig ist auch, dass bei bestimmten Bauvorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, statt eines langwierigen Planfeststellungsbeschlusses künftig eine schnellere Planungsgenehmigung ermöglicht werden soll. So wird schneller Baurecht geschaffen."
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VPB: Rauchwarnmelder sind jetzt flächendeckend Pflicht
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Fast in allen Bundesländern sind Rauchwarnmelder nun auch im Altbau Pflicht, im Neubau sowieso. Nur in Thüringen haben Bewohner und Vermieter Zeit noch bis Ende des Jahres, die Rauchwarnmelder nachzurüsten, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Zuständig für den Einbau der Rauchmelder ist immer der Eigentümer, auch in Mietwohnungen.
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Deutsche Bauindustrie zum Bundeshaushalt 2018: Investitionslinie Verkehr auf über 14 Mrd. Euro erhöht
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Planungsbeschleunigungsgesetz zügig verabschieden

"Die Deutsche Bauindustrie begrüßt die weitere Aufstockung der Verkehrswegeinvestitionen des Bundes und deren Verstetigung auf hohem Niveau. Damit wird der Investitionshochlauf auch in der neuen Legislaturperiode konsequent fortgesetzt". Mit diesen Worten kommentierte Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, am 06.07.2018 in Berlin die zu Ende gehenden Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag.
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Wohnungswirtschaft begrüßt geplante Grundgesetzänderung für den sozialen Wohnungsbau
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Die Bundesregierung plant laut Medienberichten, den sozialen Wohnungsbau mithilfe einer Grundgesetzänderung auch nach 2019 zu unterstützen. "Wir begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich. Damit würde eine zentrale Forderung der Wohnungswirtschaft umgesetzt", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Preiswerter Wohnraum kann angesichts der angespannten Lage in vielen Großstädten nur gewährleistet werden, wenn der Bund nach dem Auslaufen der Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung auch weiterhin die Länder unterstützen kann.
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Hände weg von der VOB! - Oder doch nicht?
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Bereits am 01.Februar und damit sieben Tage vor Veröffentlichung des "GroKo-" Koalitionsvertrags hat der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes in einer Pressemitteilung gefordert: "Hände weg von der VOB!". Der Hauptgeschäftsführer, Felix Pakleppa, weiter: "Wer die VOB abschaffen möchte,..., hat keine Ahnung von den Abläufen im öffentlichen Bau." Hintergrund ist offenbar die Textpassage 2923 ff. des am 07. veröffentlichten Koalitionsvertrages, in dem es heißt:
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VPB erläutert Bauvertragsrecht (8): Bauherren müssen Abnahmetermine und Zustandsfeststellungen ernst nehmen
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Das neue Bauvertragsrecht ist am 01.01.2018 in Kraft getreten und gilt für alle Verträge, die seit diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
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Bauvertragsrecht 2018: VOB/B bleibt unverändert!
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Das am 01.01.2018 in Kraft getretene Bauvertragsrecht im BGB soll zunächst keine Änderungen bei der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) nach sich ziehen.

Das haben die Fachexperten der öffentlichen Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen sowie der Bauwirtschaftsverbände ...
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Hendricks will Grundsteuer-Reform als Spekulanten-Bremse
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Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) will die Reform der Grundsteuer gegen Grundstücksspekulationen nutzen. "Kommunen müssen die Möglichkeit erhalten, für baureife, aber unbebaute Grundstücke erheblich mehr Grundsteuer zu verlangen als für bebaute", sagte Hendricks dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Sie gehe davon aus, dass eine solche Reform mit der Union zu machen sei.
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Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU, SPD
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Veröffentlicht am 12. Januar 2018 unter Agenda Aktuell

Im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD ein 28seitiges Papier verfasst und am 12. Januar vorgestellt. Der BFW hat die Punkte, die sich direkt auf die Immobilienwirtschaft beziehen, für Sie zusammengefasst:
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VPB erläutert Bauvertragsrecht (6): Bauherren haben nun auch beim Bauträgervertrag ein Recht auf die eigenen Bauunterlagen
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Das neue Bauvertragsrecht ist am 01.01.2018 in Kraft getreten und gilt für alle Verträge, die seit diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.


Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich 2018 für die Immobilienbranche?
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© Manfred Ament - Fotolia
Das Jahr 2018 bringt für die Immobilienbranche wichtige gesetzliche Änderungen mit sich. Eine wichtige Neuregelung betrifft alle Betriebe der Baubranche. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde der Bauvertrag als Unterform des Werkvertrags normiert. Unter anderem steht Verbrauchern nun auch bei Bauverträgen ein Widerrufsrecht zu, sie können zumutbare Änderungen während des Bauprozesses anordnen.
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Online seit 2017

VPB erläutert Bauvertragsrecht (4): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf die Herausgabe von Bauunterlagen
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Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.


VPB erläutert Bauvertragsrecht (2): Bauherren sollten Widerrufsrecht nur im Notfall wahrnehmen
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Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verbraucherbauverträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
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Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern: Zum Jahreswechsel läuft wichtige Frist zur Nachrüstung aus
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Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist ab dem 01.01.2018 für alle Wohnungen in Bayern Pflicht. Bis zum Jahreswechsel müssen daher alle Bestandsgebäude nachgerüstet werden. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin. Handelt es sich um Mietwohnungen, ist der Wohnungseigentümer für die Installation verantwortlich.
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VPB erläutert Bauvertragsrecht (1): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung
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Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Architektenvertrag" und "Bauträgervertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
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EU-Vertragsverletzungsverfahren, Digitalisierung, Architekten- und Ingenieurvertragsrecht 2018 - Zentrale Themen der AHO-Herbsttagung 2017
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Mitten in einer Zeit intensiver politischer Verhandlungen um die Regierungsbildung nach der Bundestagswahl fand am 23.11.2017 die diesjährige AHO-Herbsttagung unter dem Motto "EU-Vertragsverletzungsverfahren und die Zukunft der HOAI" im Ludwig Erhard Haus in Berlin statt.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Neues Bauvertragsrecht Teil 6 - Teilabnahme und Gesamtschuld beim Ingenieurvertrag

Die Beauftragung der Leistungen aus der Leistungsphase 9 der HOAI ist unter Ingenieuren außerordentlich unbeliebt. Dies deshalb, da eine relativ geringe Vergütung einem nicht unbeträchtlichen Aufwand und anderen Nachteilen gegenübersteht.