Nachrichten zum Architekten- & Ingenieurrecht
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Teil 1: Übersicht der für Bauingenieure wichtigsten Neuregelungen
Nach langen Diskussionen in Fachwelt und Koalition wurde nun das neue Bauvertragsrecht im Bundestag verabschiedet und hat den Bundesrat passiert. Am 01.01.2018 tritt ein Gesetzespaket in Kraft, bei dem unter anderem die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und des allgemeinen Werkvertragsrechts sowie Regelungen zum Bauvertrag, Bauträgervertrag und zum Verbraucherbauvertrag enthalten sind. Erstmals werden auch Vorschriften für den Architekten- und Ingenieurvertrag in das BGB eingefügt.
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Neues Bauvertragsrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
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Das Gesetz zur Reform des neuen Bauvertragsrechts wurde am 04.05.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl.I 2017, Seite 969 ff.).
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Für die HOAI
Die Bundesingenieurkammer warnt vor einem Wegfall der HOAI und ruft eine eigene Kampagnenseite ins Leben
Die Bundesingenieurkammer warnt erneut vor einer Abschaffung der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). "Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden. Das wiederum hätte vor allem Auswirkungen für die Verbraucher", betonte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. Daher wirbt die Bundesingenieurkammer ab sofort mit der Kampagnenseite für die Rettung der HOAI.
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VPB: So können Bauherren jetzt schon vom neuen Bauvertragsrecht profitieren!
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Das neue Bauvertragsrecht bringt privaten Bauherren mehr Rechte. Es tritt allerdings erst Anfang 2018 in Kraft. Bauherren können aber bereits jetzt von der Gesetzesänderung profitieren, so der Verband Privater Bauherren (VPB), der empfiehlt, die neuen verbraucherfreundlichen Regelungen bereits in diesem Jahr in die Bauverträge hinein zu verhandeln.
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Reform des Bauvertragsrechts nimmt letzte Hürde
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Mehr Verbraucherschutz für private Bauherren
Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, das den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern soll. Es ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch um spezifische Regelungen des Bauvertragsrechts - unter anderem mit einem eigenen neuen Verbraucherbauvertrag. So soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anordnen können. Außerdem regelt das Gesetz das Kündigungs- und Widerrufsrecht klarer.
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Bundesregierung: Mehr Schutz bei Bauverträgen
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Baubeschreibungen müssen künftig bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Der Bundestag hat eine Reform des Werkvertragsrechts beschlossen und an die besonderen Anforderungen von Bauvorhaben angepasst.
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Bundestag verabschiedet neues Bauvertragsrecht
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Synopse mit Gegenüberstellung der Vorschriften BGB alt/neu und VOB/B
Der Bundestag hat in der Nacht vom 09. auf den 10.03.2017 nach der zweiten und dritten Beratung das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Das Gesetz wird noch dem Bundesrat zugeleitet und soll für alle ab 01.01.2018 geschlossenen Verträge gelten.
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Endlich mehr Rechte für private Bauherren / Haus & Grund begrüßt neues Bauvertragsrecht
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Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute (09.03.2017), dass private Bauherren künftig deutlich mehr Rechte beim Hausbau haben werden. In der kommenden Nacht will der Bundestag das neue Bauvertragsrecht beschließen. "Wer ein Haus baut, steht als Laie vor einem Berg von rechtlichen Fragen - und Bauunternehmen gegenüber, die einen riesigen Informationsvorsprung haben. Es war daher zwingend, dass der Staat die Rechte der Bauherren stärkt und gesetzlich fixiert. Das geschieht nun nach jahrelangen Verhandlungen endlich", kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warneckein Berlin.
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Baugewerbe zur Reform des Bauvertragsrechts: Licht und Schatten prägen die politische Einigung
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"Licht und Schatten - damit lässt sich die in der vergangenen Woche erzielte Einigung der Berichterstatter am besten beschreiben. Dennoch begrüßen wir die Einigung; denn ansonsten hätte ein komplettes Aus für das gesamte Gesetzgebungsvorhaben gedroht." So kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, die am 15.02.2017 erzielte Einigung der Berichterstatter der im Bundestag vertretenen Fraktionen zur sog. AGB-Festigkeit der Regelung zu den Aus- und Einbaukosten.
"Damit steht einer raschen Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag nichts mehr im Weg."
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Bundestag: Sozialer Wohnungsbau nach 2019
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Der Bund soll nach Willen der Fraktion Die Linke auch nach 2019 Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen können. In einem Antrag (18/11169) fordert die Fraktion von der Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf, um die Wohnraumförderung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Der Antrag soll am Donnerstag im Bundestag beraten werden.
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Nur was tatsächlich verbraucht wird, kann eingespart werden
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Haus & Grund: Vorrang für freiwillige individuelle Sanierungsfahrpläne
Als "verpasste Chance" bezeichnete Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke gestern in Berlin den Entwurf des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes. In diesem Gesetz sollen die bereits geltenden energetischen Anforderungen an Gebäude zusammengefasst werden. Danach will die Bundesregierung weiterhin am Energiebedarfsausweis für Wohngebäude festhalten.
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Bundesrat fordert Nachbesserungen an geplanter Novelle des Städtebaurechts
Einsturz des Stadtarchivs, Köln
© Stadt Köln
Der Bundesrat hat sich am 10.02.2017 intensiv mit den Regierungsplänen zum Wohnungsbau in verdichteten städtischen Gebieten auseinandergesetzt.
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Online seit 2016
Lob für Gesetz gegen Schwarzarbeit
© Bernd Kröger - Fotolia
Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB) und andere Sachverständige haben sich positiv zu einigen von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zum verbesserten Kampf gegen die Schwarzarbeit geäußert. DGB-Abteilungsleiter Johannes Jakob sagte am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses, der DGB begrüße alle Maßnahmen gegen die nach wie vor weit verbreitete Schwarzarbeit.
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AHO-Herbsttagung 2016 - HOAI vor dem Europäischen Gerichtshof
Das Motto der diesjährigen AHO-Herbsttagung am 24.11.2016 hatte das Ereignis schon vorweggenommen "HOAI-Vertragsverletzungsverfahren - Finale vor dem EuGH?". Am 17. November hat die Europäische Kommission beschlossen, im Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI den nächsten Schritt zu gehen und Klage vor dem EUGH einzureichen.
HOAI: Kommission verklagt Deutschland vor EuGH
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Die Europäische Kommission hat Deutschland am 17.11.2016 vor dem Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Einhaltung der Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie zu reglementierten Berufen verklagt. Die Kommission sieht die in der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI) geregelte Vereinbarung von Mindest- und Höchsthonoraren als unverhältnismäßiges und nicht gerechtfertigtes Hindernis im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen.
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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor dem Europäischen Gerichtshof
Die EU-Kommission hat gestern (17.11.2016) mitgeteilt, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen der Aufrechterhaltung der verbindlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verklagt und den Europäischen Gerichtshof angerufen hat.
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Baugewerbe fordert Verzicht auf gesetzliches Bauvertragsrecht
© Manfred Ament - Fotolia
Regelungen zu Aus- und Einbaukosten sowie zum Verbraucherschutz separat beschließen
"Der Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts besteht aus drei Teilen: Den Vorschlägen zu Aus- und Einbaukosten, zum Verbraucherschutz sowie zum Bauvertragsrecht. Um das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss zu bringen, fordern wir, die umstrittenen Vorschläge zum Bauvertragsrecht aus dem Gesetzentwurf herauszulösen und zurückzustellen, um so die im Koalitionsvertrag vorgegebenen Ziele eines verbesserten Verbraucherschutzes bei Bauverträgen und einer Regelung zu den Aus- und Einbaukosten verwirklichen zu können."
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Ausführungsgesetze zum Verkehrswegeplan
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Die Bundesregierung hat die Entwürfe für drei Ausführungsgesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) (18/9350) vorgelegt. Die Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen (18/9523), die Bundesschienenwege (18/9524) und die Bundeswasserstraßen (18/9527) sollen die aus dem Jahr 2004 stammenden derzeitigen ...
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Bauindustrie fordert Klarheit für Bauverträge
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"Bauherren und Unternehmen brauchen Klarheit, wie Bauvorhaben künftig im beiderseitigen Interesse partnerschaftlich, sicher, umweltverträglich und möglichst ohne langjährigen teuren Rechtsstreit durchgeführt werden können". Diese Auffassung vertrat gestern in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes ...
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Kabinett beschließt neuen Bundesverkehrswegeplan
© Manfred Steinbach - Fotolia
Der Bund will bis 2030 fast 270 Milliarden Euro in Straßen, Schienen und Wasserwege investieren. Vorrangig soll das bestehende Verkehrsnetz erhalten werden und insbesondere ein mehrspuriger Ausbau von Autobahnstaustrecken erfolgen. Das sieht der neue Bundesverkehrswegeplan vor, den das Kabinett am 03.08.2016 unter Leitung von ...
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