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OLG Frankfurt, 11.05.2023 - 22 U 19/22
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BGH, 04.09.2024 - IV ZB 31/23
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OLG Oldenburg:
Aufforderung zur "schnellstmöglichen" Mängelbeseitigung nach vorheriger "Absprache": Wann tritt Verzug ein?
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Mängel vor Abnahme: Keine Beweislastumkehr durch Abrechnungsverhältnis!
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Nachrichten zum Recht am Bau

Zeige Nachrichten 161 bis 180 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 465 - (2826 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2017

Abbruch-, Recycling- und Bauwirtschaft begrüßen Verschiebung der Mantelverordnung
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"Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesrates ausdrücklich, die Mantelverordnung nicht übereilt verabschiedet zu haben und sich mit ihr stattdessen in der neuen Legislaturperiode auseinander setzen zu wollen. Wäre die Mantelverordnung ohne wesentliche Änderung in Kraft getreten, wäre binnen weniger Jahre ein Entsorgungsnotstand bei mineralischen Bau- und Abbruchabfällen eingetreten." Dies erklärten die Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Dipl.-Ing.-Peter Hübner und Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, heute in Berlin zur Bundesratsentscheidung vom 22. September dieses Jahres.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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© Zerbor - Fotolia
Teil 4: Architekten- und Ingenieurvertrag

Mangels gesetzlicher Regelungen wurden bisher die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Architekten- und Ingenieurverträgen durch die Rechtsprechung und auch die umfangreiche Literatur festgelegt. Nunmehr wurde auch für diese durchaus komplexe Thematik eine gesetzliche Grundlage im BGB verankert. Entsprechend der bisherigen Einordnung des Ingenieurvertrages durch die Rechtsprechung finden sich die Regelungen konsequenterweise unter dem Titel "Werkvertrag und werkvertragsähnliche Verträge" im BGB wieder.


Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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© Zerbor - Fotolia
Teil 3: Der Verbrauchervertrag

Der durchschnittliche private Häuslebauer investiert in der Regel beim Bau eines Hauses einen wesentlichen Teil seiner finanziellen Mittel. Da er dabei auch noch als Laie unter Profis unterwegs ist, bedarf er nach Ansicht der Bundesregierung besonderen Schutz-es; zu diesem Zweck wurde der Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff BGB) eingeführt.
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Gutachten: Verlängerung der Verjährungsfrist bei Mängeln am Bau unnötig
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Die bei Baumängeln greifende gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) ist angemessen und bedarf keiner Verlängerung. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens, dass das Institut für Baurecht e.V. aus Hannover im Auftrag des Bundesjustizministeriums angefertigt hat.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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© Zerbor - Fotolia
Teil 2: Das Anordnungsrecht des Bestellers

Im Rahmen des neuen Bauvertragsrechts stellt das Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b) die bedeutendste Änderung dar; weicht es doch vom im BGB zu findenden Grundsatz ab, dass Vertragsänderungen nur einvernehmlich möglich sind. Allerdings greift das Anordnungsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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Experten begrüßen Neuregelungen zu Sozialkassen
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© M. Schuppich - Fotolia.com
Das Vorhaben der Bundesregierung, allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, die den Sozialkassenverfahren zugrunde liegen, rückwirkend zum 01.01.2006 für alle Arbeitgeber verbindlich anzuordnen, wird von Experten begrüßt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 19.06.2017 deutlich.
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Aktualisierung der VOB/B
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© Zerbor - Fotolia
DVA kündigt Reform der VOB/B an und gründet Arbeitsgruppe

Wie der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) mitgeteilt hat, wurde einstimmig beschlossen, die VOB/B unter Einbeziehung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts weiterzuentwickeln.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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© Martin Fally - Fotolia.com
Teil 1: Übersicht der für Bauingenieure wichtigsten Neuregelungen

Nach langen Diskussionen in Fachwelt und Koalition wurde nun das neue Bauvertragsrecht im Bundestag verabschiedet und hat den Bundesrat passiert. Am 01.01.2018 tritt ein Gesetzespaket in Kraft, bei dem unter anderem die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und des allgemeinen Werkvertragsrechts sowie Regelungen zum Bauvertrag, Bauträgervertrag und zum Verbraucherbauvertrag enthalten sind. Erstmals werden auch Vorschriften für den Architekten- und Ingenieurvertrag in das BGB eingefügt.
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Neues Bauvertragsrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
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© Zerbor - Fotolia
Das Gesetz zur Reform des neuen Bauvertragsrechts wurde am 04.05.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl.I 2017, Seite 969 ff.).
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Hendricks: "Tragfähige Lösung für Umgang mit Bauabfällen"
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© Cornelia Pithart - Fotolia
Neue Regeln für mineralische Abfälle und Bodenschutz

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beschlossen. Das von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgeschlagene Verordnungspaket schafft erstmals bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Grundlagen für das Recycling mineralischer Abfälle und deren Einsatz in technischen Bauwerken. Außerdem werden die Umweltstandards für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen bundesweit geregelt.
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VPB: So können Bauherren jetzt schon vom neuen Bauvertragsrecht profitieren!
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© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht bringt privaten Bauherren mehr Rechte. Es tritt allerdings erst Anfang 2018 in Kraft. Bauherren können aber bereits jetzt von der Gesetzesänderung profitieren, so der Verband Privater Bauherren (VPB), der empfiehlt, die neuen verbraucherfreundlichen Regelungen bereits in diesem Jahr in die Bauverträge hinein zu verhandeln.
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Reform des Bauvertragsrechts nimmt letzte Hürde
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© M. Schuppich - Fotolia.com
Mehr Verbraucherschutz für private Bauherren

Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, das den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern soll. Es ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch um spezifische Regelungen des Bauvertragsrechts - unter anderem mit einem eigenen neuen Verbraucherbauvertrag. So soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anordnen können. Außerdem regelt das Gesetz das Kündigungs- und Widerrufsrecht klarer.
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Neuregelungen zum April 2017
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© Manfred Ament - Fotolia
Im Gesundheitswesen wird die digitale Infrastruktur ausgebaut und so die Grundversorgung verbessert. Nach einer Beschäftigung von 18 Monaten haben Leiharbeiter Anspruch auf eine Festanstellung. Opfer von Stalking sind besser geschützt. Diese und andere Neuregelungen treten zum April in Kraft.
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Baugewerbe fordert Stopp der Gewerbeabfallverordnung
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© Cornelia Pithart - Fotolia
"Mit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung schafft der Gesetzgeber ein bürokratisches Monster sondergleichen. Bauen wird dadurch noch teurer und komplizierter. Anstatt die Betriebe zu entlasten, wird ihnen immer mehr aufgebürdet. Wir fordern daher das Parlament auf, in letzter Sekunde die Reißleine zu ziehen und die Verordnung zu stoppen." So die Forderung des Hauptgeschäftsführers des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.
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Bundesregierung: Mehr Schutz bei Bauverträgen
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© wesel - Fotolia
Baubeschreibungen müssen künftig bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Der Bundestag hat eine Reform des Werkvertragsrechts beschlossen und an die besonderen Anforderungen von Bauvorhaben angepasst.
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Bundestag verabschiedet neues Bauvertragsrecht
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© Haramis Kalfar - Fotolia
Synopse mit Gegenüberstellung der Vorschriften BGB alt/neu und VOB/B

Der Bundestag hat in der Nacht vom 09. auf den 10.03.2017 nach der zweiten und dritten Beratung das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Das Gesetz wird noch dem Bundesrat zugeleitet und soll für alle ab 01.01.2018 geschlossenen Verträge gelten.
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Endlich mehr Rechte für private Bauherren / Haus & Grund begrüßt neues Bauvertragsrecht
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© Fineas - Fotolia.com
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute (09.03.2017), dass private Bauherren künftig deutlich mehr Rechte beim Hausbau haben werden. In der kommenden Nacht will der Bundestag das neue Bauvertragsrecht beschließen. "Wer ein Haus baut, steht als Laie vor einem Berg von rechtlichen Fragen - und Bauunternehmen gegenüber, die einen riesigen Informationsvorsprung haben. Es war daher zwingend, dass der Staat die Rechte der Bauherren stärkt und gesetzlich fixiert. Das geschieht nun nach jahrelangen Verhandlungen endlich", kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warneckein Berlin.
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Baugewerbe zur Reform des Bauvertragsrechts: Licht und Schatten prägen die politische Einigung
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© Manfred Ament - Fotolia
"Licht und Schatten - damit lässt sich die in der vergangenen Woche erzielte Einigung der Berichterstatter am besten beschreiben. Dennoch begrüßen wir die Einigung; denn ansonsten hätte ein komplettes Aus für das gesamte Gesetzgebungsvorhaben gedroht." So kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, die am 15.02.2017 erzielte Einigung der Berichterstatter der im Bundestag vertretenen Fraktionen zur sog. AGB-Festigkeit der Regelung zu den Aus- und Einbaukosten.
"Damit steht einer raschen Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag nichts mehr im Weg."
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Bundestag: Sozialer Wohnungsbau nach 2019
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© ettocecco - Fotolia.com
Der Bund soll nach Willen der Fraktion Die Linke auch nach 2019 Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen können. In einem Antrag (18/11169) fordert die Fraktion von der Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf, um die Wohnraumförderung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Der Antrag soll am Donnerstag im Bundestag beraten werden.
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Nur was tatsächlich verbraucht wird, kann eingespart werden
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© DENA
Haus & Grund: Vorrang für freiwillige individuelle Sanierungsfahrpläne

Als "verpasste Chance" bezeichnete Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke gestern in Berlin den Entwurf des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes. In diesem Gesetz sollen die bereits geltenden energetischen Anforderungen an Gebäude zusammengefasst werden. Danach will die Bundesregierung weiterhin am Energiebedarfsausweis für Wohngebäude festhalten.
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