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842. Sitzung des Bundesrates
Am Freitag, den 14.03.2008, findet die 842. Sitzung des Bundesrates statt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) und der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.
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Ab April fasten Ölkessel in badischen und württembergischen Neubauten
Erneuerbare Wärme-Gesetz gilt ab 2010 auch für bestehende GebäudeSeit 2008 gilt in Baden-Württemberg das Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG). Neue Wohngebäude, für die ab dem 1. April das Bauverfahren eingeleitet wird, müssen 20 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist wird auch der weitaus größere Bereich, rund 2,3 Millionen bestehende Wohngebäude, vom Gesetz erfasst. Ab dem 1. Januar 2010 müssen Sonnenenergie, Erdwärme, Bioenergie oder Umweltwärme bei einem Heizungstausch in Altbauten 10 % der Wärme erzeugen. Das Programm Zukunft Altbau des Umweltministeriums rät, die Vorteile erneuerbarer Energien schon vorher zu nutzen. Informationen dazu gibt es unter www.zukunftaltbau.de.
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HOAI künftig ohne Vermessung?
Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur HOAI sieht eine Aufgliederung in einen verbindlichen und einen unverbindlichen Teil vor. Die vermessungstechnischen Anteile sollen demnach nur noch unverbindlichen Charakter haben. Der VDV protestiert ganz entschieden gegen diese Vorlage.
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. März 2008
Ab März haben ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Außerdem erhalten ältere Arbeitslose einen Lohnkostenzuschuss zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Bundespolizei wird effizienter organisiert, Steuerberater können ihre Berufsausübung künftig freier gestalten.
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HOAI-Novelle: 2.000 Arbeitsplätze in NRW vor dem Aus!
Seit mehr als 13 Jahren sind die Honorare von Architekten und Ingenieuren nicht mehr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst worden - mit der Folge, dass viele der rund 25.000 Arbeitsplätze in Planungsbüros gefährdet sind. In dieser Situation hat das Bundeswirtschaftsministerium am 26.02.2008 einen Vorschlag zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgelegt, die für viele Architekturbüros das endgültige Aus bedeuten würde. „Der Entwurf führt nicht zu einer Vereinfachung, sondern zu einer Verstümmelung unserer Honorarordnung“, protestiert Hartmut Miksch, der Präsident der Architektenkammer NRW. „Eine HOAI, die auf wenige Teilbereiche der Leistungen von Architekten und Ingenieuren zusammengekürzt wird, ist das Papier nicht mehr wert, auf dem sie steht!“ Etwa zehn Prozent der Architekturbüros seien damit in ihrer Existenz bedroht.
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Immobilienförderung durch Riester wird endlich umgesetzt
Künftig können Sparwillige die Riesterförderung auch für den Erwerb von Wohneigentum erhalten. Darauf haben sich die Finanzpolitiker der Koalition geeinigt. Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 greifen. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und CDU/CSU darauf verständigt, die private Altersvorsorge per Immobilienfinanzierung bereits ab 1. Januar 2007 in die Riester-Förderung einzubeziehen.
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Neuer Referentenentwurf: Von der HOAI bleibt nicht mehr viel übrig!
Mit Schreiben vom 26.02.2008 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Entwurf zur 6. Novelle der HOAI den Kammern und Verbänden der Architekten und Ingenieure zur Stellungnahme übersandt. Dieser Entwurf ist noch nicht mit den Ressorts innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und ist bislang nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. Wir werden Ihnen in Kürze eine Übersicht über die vorgesehenen HOAI-Änderungen vorstellen. Schon jetzt sei auf folgende wesentliche Neuerungen hingewiesen:
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Aktuelles zur Novellierung des Vergaberechts
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist in kürze mit der Vorlage eines Referentenentwurfs zur Novellierung des GWB zu rechnen.
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Im Bundestag notiert: Vergabe von Bauaufträgen
Die Auswirkungen der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wonach die Regeln über die Vergabe von Bauaufträgen auch dann einzuhalten sind, wenn der öffentliche Eigentümer des Geländes und die betreffende Gemeinde bei der Vermarktung zusammenarbeiten und einen städtebaulichen Vertrag abschließen, interessiert die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (16/8124) wollen die Abgeordneten wissen, ob die Bundesregierung die Ansicht teilt, dass der Verkauf von Baugrundstücken keine "Beschaffung" im Sinne des Vergaberechts ist und dass nationale oder europäische Regelungen erforderlich sind, um eine Ausschreibungspflicht in solchen Fällen zu vermeiden.(Quelle: Bundestag)
Bauindustrie zur Erbschaftsteuerreform: Unternehmen mit Immobilienbesitz nicht benachteiligen
„Der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform benachteiligt Bauunternehmen mit größerem vermieteten Immobilienbesitz ohne jegliche sachliche Rechtfertigung“. Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, vor den ersten Beratungen des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag am 15. Februar 2008 in Berlin. Die für Betriebsvermögen vorgesehene sog. Verschonungsregelung, die einen Abschlag von 85 Prozent vorsehe, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien, greife bei Betrieben, deren Vermögen zu mehr als 50 Prozent aus Verwaltungsvermögen bestehe – und hierzu zählen vermietete Immobilien - nicht.
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Reform des baden-württembergischen Notariats
Der Bundesrat hat am 15.02.2008 einen Gesetzentwurf beschlossen, der baden-württembergischen Amtsnotaren den Wechsel in das freiberufliche Notariat ermöglicht. Beamtete Notare im Landesdienst sollen zukünftig zur freien hauptberuflichen Amtsausübung bestellt werden, sofern sie dies wünschen. Diejenigen, die im Landesdienst verbleiben möchten, können in die ordentliche Gerichtsbarkeit oder zur Staatsanwaltschaft wechseln bzw. als Prüfer bei den Aufsichtsbehörden tätig werden. Obwohl es sich um eine landesspezifische Reform handelt, sind dafür Änderungen zahlreicher Bundesgesetze notwendig.
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Bundesrat: Stellungnahme zur EEG-Novelle
Zur geplanten Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 15.02.2008 umfangreich Stellung genommen. Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - einem Teil des Meseberger Klimakonzeptes - ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen. Dabei baut der Entwurf auf die bewährte Grundstruktur des EEG auf, wandelt jedoch unter anderem die Vergütungssätze für die verschiedenen Energiequellen um.
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Notariatsreform in Baden-Württemberg auf gutem Weg
Die Strukturen des Notariats in Baden-Württemberg werden reformiert. Bis zum 1. Januar 2018 soll der flächendeckende Wechsel vom Amtsnotariat hin zum so genannten „Nurnotariat“, dem Notariat zur hauptberuflichen Amtsausübung, vollzogen sein. „Ziel der Reformen ist, in allen Teilen des Landes dauerhaft ein funktionsfähiges und leistungsstarkes Notariat zu gewährleisten. Wir sind auf einem guten Weg“, freute sich Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Freitag (15. Februar) in Berlin. Der Bundesrat folgte Golls Antrag zur Änderung der Bundesnotarordnung und beschloss die Einbringung des Gesetzentwurfs im Bundestag.
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Vorschau zur 841. Plenarsitzung des Bundesrates
Am Freitag, 15. Februar 2008, findet um 9.30 Uhr die 841. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Themen sind unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung, der Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich und der Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare.
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Mit Gesetzesänderungen auf Vorfälle mit Schrottimmobilien reagiert
Die Bundesregierung hat auf die Vorfälle mit so genannten Schrottimmobilien reagiert, mit denen Bürgern in mehr als 300.000 Fällen Immobilien als Vermögensanlage oder als Altersvorsorge verkauft worden waren, deren Wert häufig unter der Hälfte des Verkaufspreises gelegen habe. Zahlreiche Gesetzesänderungen seien seitdem in Kraft getreten, heißt es in der Antwort der Regierung (16/7666) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (16/7598). Die Regierung weist besonders auf ein Gesetz vom August 2002 hin, das kurz nach den ersten bekannt gewordenen Fällen verabschiedet worden sei. Im Vordergrund habe das Ziel gestanden, dem Verbraucher die Zeit für eine ausreichende Prüfung des Angebots zu geben.
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Keine Schnellschüsse im Mietrecht: Mieterbund warnt vor übereilten Änderungen
„Ich warne davor, die wichtige Debatte um mehr Klimaschutz und bessere Energieeffizienz für eine Mietrechts-Änderungs-Diskussion zu missbrauchen“, kommentierte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), die Ankündigungen der baden-württembergischen Landesregierung, das Mietrecht über den Bundesrat ändern zu wollen.
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Bundeswärmegesetz erfordert Änderungen beim Mietrecht
Kosten für Umstellung auf erneuerbare Energien sollen umlagefähig werdenBaden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll und Wirtschaftsminister Ernst Pfister (beide FDP) sehen durch das Wärmegesetz des Bundes dringenden Änderungsbedarf beim Mietrecht. Die Minister wollen sich in den am Mittwoch (30.1.) und Donnerstag (31.1.) tagenden Ausschüssen des Bundesrats dafür einsetzen, dass ein Vermieter die Modernisierungskosten zur Nutzung erneuerbarer Energien genauso auf den Mieter umlegen kann, wie das nach geltendem Recht für Modernisierungen, die zur Einsparungen von Energie führen, möglich ist. „Klimaschutz geht alle an! Vermieter und Mieter sollten die Kosten für die Umrüstung auf erneuerbare Energien deshalb gemeinsam tragen“, erklärten Goll und Pfister am Dienstag in Stuttgart. Die Minister kündigten entsprechende Änderungsanträge Baden-Württembergs im Rechts- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrats an.
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Energieausweis künftig auch für Gebäude
Für viele Elektrogeräte ist es bereits eine Selbstverständlichkeit. Die Hersteller sind verpflichtet, deren Energieverbrauch offenzulegen und damit die Zuordnung des jeweiligen Gerätes zu einer bestimmten Energieeffiziensklasse zu ermöglichen. Die diesbezüglichen Angaben werden auf einem standardisierten Etikett (sog. EU-Label) festgehalten. Für den Verbraucher besteht so die Möglichkeit sich schnell über den Energieverbrauch eines Gerätes zu informieren und sich einen Überblick darüber zu verschaffen, ob es sich bei dem Gerät im Vergleich mit anderen Vertretern seiner Klasse um einen „Energiefresser“ handelt oder nicht. Die Umsetzung einer EG Richtlinie aus dem Jahr 2002 durch die Energieeinsparverordnung 2007 führt ab Mitte des Jahres 2008 dazu, dass es vergleichbare Ausweise künftig auch für Gebäude geben wird.
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Bayern: Geändertes Bauaufträge-Vergabegesetz trat in Kraft
Zum 01.01.2008 trat das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Bauaufträge-Vergabegesetzes in Kraft. Damit findet das Bauaufträge-Vergabegesetz künftig auch auf Tief- und Straßenbauarbeiten Anwendung. Die Änderungen sind in unserer Gesetzesfassung bereits berücksichtigt.
Hessen: Tariftreuegesetz in Kraft getreten
Das Hessische Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten. Es ist auf fünf Jahre befristet. Das Gesetz wird im Laufe des Tages in unser Gesetzes-Modul aufgenommen.