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Neue Schwellenwerte ab 01.01.2014
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Die Schwellenwerte für Auftragsvergaben nach dem europäischen Vergaberecht werden regelmäßig alle zwei Jahre an Wechselkursschwankungen angepasst. Zum Jahreswechsel ist es wieder soweit. Am 14.12.2013 wurde die neue EU-Verordnung 1336/2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren im Amtsblatt der EU veröffentlicht (ABl. EU Nr. L 335, S. 17) .
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