Nachrichten zum Vergaberecht
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ARGE Baurecht: Neue Schwellenwerte für EU-Vergabe beachten!
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Seit 1. Januar 2014 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen. Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission neu festgelegt. Bei Bauaufträgen galten bislang 5 Millionen Euro als Schwellenwert. Der neue Wert ist angehoben worden und liegt bei 5.186.000 Euro. Bei Dienstleistungsaufträgen wie beispielweise Planungsleistungen steigt der Schwellenwert von 200.000 Euro auf 207.000 Euro an.
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