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Nachrichten zum Immobilienrecht
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Raketen statt Babyware: Klarer Verstoß gegen den Mietvertrag
Wenn in einem Mietvertrag davon die Rede ist, dass der Zweck eines Unternehmens der "Betrieb eines Spielwaren- und Babyartikel-Fachmarktes sowie Kinderbekleidung" sei, dann dürfen dort nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht ohne Genehmigung Feuerwerkskörper der Kategorie zwei verkauft werden.
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