Nachrichten in allen Sachgebieten
Online seit 2014
Vordruckmuster für die Bescheinigung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers veröffentlicht
© Fototasche - Fotolia
Aufgrund der Neuregelung durch das sogenannte Kroatien-Anpassungsgesetz zum 1. Oktober 2014 ist bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen der Leistungsempfänger künftig wieder dann Steuerschuldner für die Umsatzsteuer, wenn er selbst Bauleistungen nachhaltig erbringt. Es kommt somit nicht mehr darauf an, dass er die an ihn erbrachte Leistung für eine eigene Bauleistung verwendet. Davon ist auszugehen, wenn das zuständige Finanzamt dem Leistungsempfänger eine Bescheinigung darüber erteilt, dass er derartige Leistungen nachhaltig erbringt.
mehr…