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Kein Gesetzesvorbehalt für ÖPP-Projekte
Die Bundesregierung lehnt einen Großteil der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zum einfachgesetzlichen Gesetzespaket zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (18/11135) ab. In einer Gegenäußerung (18/11185) spricht sich die Bundesregierung unter anderem dagegen aus, Projekte in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) beim Autobahnbau unter einen weiteren Gesetzesvorbehalt zu stellen.
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