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BVerwG: Rheinbrücke Leverkusen darf neu gebaut werden
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern zwei Klagen abgewiesen, die den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln über den Ausbau der Bundesautobahn A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich des Neubaus der Rheinbrücke Leverkusen betrafen. Kläger waren eine Umweltvereinigung (Netzwerk gegen Lärm, Feinstaub und andere schädliche Immissionen e.V.) und ein privater Grundstückseigentümer.
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