Nachrichten zum Recht am Bau
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VPB: Vorsicht, wenn Haushersteller Sicherheiten verlangen!
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"Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten" so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §641). Baufirmen müssen also erst das Haus bauen, bevor sie ihr Geld bekommen. Kaum eine Baufirma hat aber genug Kapital, um über Monate Mitarbeiter zu bezahlen und Material zu kaufen. Deshalb stellen die Firmen zwischendurch immer wieder Abschlagsrechnungen und mildern so ihre Vorleistungspflicht.
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