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Länder beschließen Gesetzentwurf für sozialen Wohnungsbau
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Um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu sichern, hat der Bundesrat am 03.11.2017 einen Gesetzentwurf zur Liegenschaftspolitik des Bundes beschlossen (BR-Drs. 557/17 (B)). Mit der vorgeschlagenen Neuregelung solle den Wettbewerbsverzerrungen auf dem Immobilienmarkt entgegengewirkt und erreicht werden, dass Länder und Kommunen weiterhin Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau erwerben können, teilte die Länderkammer mit.
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