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Nach BVerfG-Urteil: Bundesregierung arbeitet an fristgerechter Neuregelung der Grundsteuer
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An einer Neuregelung der Grundsteuer innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist wird "mit Hochdruck" gearbeitet. Wie der parlamentarische Pressedienst mitteilte, erklärten dies Vertreter der Bundesregierung am 18.04.2018 in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung des Bundestags-Finanzausschusses. Das Gericht hatte für die Neuregelung eine Frist bis Ende 2019 gesetzt. Administrierbar sein soll die neue Grundsteuer bis 2025. Das Gericht habe breiten Spielraum für eine Neuregelung eingeräumt, stellte die Regierung fest und sicherte zu, die Grundsteuer werde auch in Zukunft den Kommunen als wichtige Einnahmequelle erhalten bleiben.
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