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Mindestabstand von Windenergieanlagen
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Bayern hat nach Angaben der Bundesregierung als einziges Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, für eine gewisse Zeit Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung selbst festzulegen. Das geht aus der Antwort (19/3053) auf eine Kleine Anfrage (19/2616) der FDP-Fraktion hervor. Die Länderöffnungsklausel endete am 31.12.2015. Kein Land habe ausdrücklich gewünscht, den Zeitraum für diese Klausel zu verlängern, erklärt die Bundesregierung weiter.
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