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Bundesrat schlägt Änderungen bei Mietpreisbremse vor
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Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich Mieter noch leichter gegen zu hohe Mieten zur Wehr setzen können müssen. In seiner Stellungnahme zum geplanten Mietrechtsanpassungsgesetz (BR-Drs. 431/18) vom 19.10.2018 (BR-Drs. 431/18 (B)) spricht er sich dafür aus, die den Mietern obliegende Rügepflicht abzuschaffen und durch eine mieterfreundlichere Regelung zu ersetzen. Der Mieter soll nicht mehr darlegen müssen, warum die verlangte Miete seines Erachtens zu hoch ist. Auch zu weiteren Regelungen nimmt die Länderkammer Stellung.
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