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BVerwG: Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums Schleswig-Holstein für den Neubau der Bundesautobahn A 20 im Abschnitt 4 (Autobahnkreuz A 7/A 20 bis B 206 westlich Wittenborn) vom 27. April 2017 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
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