Nachrichten zum Bauträgerrecht
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VPB: Sturmschäden manchmal erst spät erkennbar
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Manche Sturmschäden machen sich nicht unmittelbar nach einem Unwetter bemerkbar, sondern erst Monate später. Dies beobachten die Bausachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) immer wieder. Der Klassiker ist der Baum, den der Herbststurm gelockert hat, der aber zunächst noch scheinbar unversehrt stand. Kippt er jetzt im Frühling aufs Hausdach, wird es schwer, das bei der Versicherung als Sturmschaden geltend zu machen.
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