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Bezirk muss Bewohner zur Duldung des Betretens eines Brandsachverständigen verpflichten
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Die Eigentümerin des Grundstücks Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain hat in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichts Berlin einen Teilerfolg erzielt: Das Bezirksamt muss den Bewohnern des Hauses im Wege einer sofort vollziehbaren Allgemeinverfügung aufgeben, die Brandschutzbegehung des Gebäudekomplexes durch einen Brandschutzprüfer und einen Vertreter der Antragstellerin zu dulden und das Betreten der Wohnungen zu ermöglichen.
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