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Kein Grundsteuererlass bei baurechtswidriger Nutzung
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Eine Grundstückseigentümerin hat keinen Anspruch auf Erlass der Grundsteuer, wenn sie für die Ertragsminderung ihrer Gewerbeimmobilie selbst verantwortlich ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die Klägerin im konkreten Fall habe es unterlassen, bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Einheiten zur Vermietung für die erlaubte Nutzung der Räumlichkeiten herzurichten.
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