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Untreue eines Gerichtsvollziehers rechtfertigt Aberkennung des Ruhegehalts
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Das Verwaltungsgericht Trier hat einem Gerichtsvollzieher wegen Untreue das Ruhegehalt aberkannt. Der Beamte habe über mehrere Jahre die von Vollstreckungsschuldnern erlangten Zahlungen nicht an die jeweiligen Vollstreckungsgläubiger weitergeleitet beziehungsweise keine Erstattungen überzahlter Beträge veranlasst, führte das Gericht in seinem Disziplinarurteil vom 14.02.2022 aus.
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