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Täuschung über Corona-Impfstatus rechtfertigt fristlose Kündigung
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Täuscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über seinen Impfstatus durch Vorlage eines falschen Impfnachweises, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Dies hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden. Der wichtige Kündigungsgrund liege darin, dass der Arbeitnehmer durch die Täuschung erheblich gegen die sich aus § 241 Abs. 2 BGB ergebenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers verstoßen und dessen Vertrauen in seine Redlichkeit zerstört habe.
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