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Kein Ersatz für Schäden an Schwimmenden Häusern
© Sabine Wagner - iStock
Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat die Klage einer Firma abgewiesen, die vom beklagten Landkreis Schadensersatz wegen Schäden an schwimmenden Häusern im Geierswalder See begehrte. Beim Sturm »Xavier« im Oktober 2017 hatte sich eines der schwimmenden Häuser aus seiner aus Stahlträgern bestehenden Verankerung gerissen und war auf ein anderes Haus geprallt, das wiederum gegen das nächste Haus gedrückt wurde. Es entstand hoher Sachschaden.
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