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Versicherungsschutz gegen Elementarschäden auch bei "Kriechvorgängen"
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Der in einer Versicherungsklausel definierte Begriff "Erdrutsch" erfasst auch Schäden, die durch allmähliche Bewegungen von Gesteins- oder Erdmassen verursacht werden. Laut Bundesgerichtshof spricht der alltägliche Sprachgebrauch dafür, dass auch so genannte "Kriechvorgänge" versichert sind, bei denen sich Bodenbestandteile über einen länger andauernden Zeitraum stückchenweise verlagern.
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