Nachrichten zum Bauträgerrecht
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VPB: Der Inhalt der Baubeschreibung ist gesetzlich klar geregelt
© iStock/Gala Kan
Seit Einführung des neuen Bauvertragsrechts Anfang 2018 haben alle privaten Bauherren, die ohne eigenen Architekten schlüsselfertig bauen, das Recht auf eine Baubeschreibung. Dabei ist es egal, ob sie auf eigenem Grundstück oder Bauträgergrundstück oder in Ausübung eines Erbbaurechts bauen. Allerdings versuchen immer noch Baufirmen, den Bauherren unzureichende Baubeschreibung vorzulegen, haben die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) bei ihren Beratungen festgestellt.
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