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Neues Vergabegesetz für Sachsen-Anhalt
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Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz von Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) kann in Kraft treten. Der Landtag beschloss am 18.11.2022 mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP unter anderem, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen wollen, ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen müssen. Sind keine Tarifverträge vorhanden, bemisst sich der Vergabemindestlohn an der niedrigsten Entgeltgruppe und der niedrigsten Entgeltstufe des aktuellen Tarifvertrages der Länder (Ost).
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