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Corona kein Grund für Bauverzögerungen
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Die Corona-Pandemie kann von einer Baufirma nicht pauschal als Grund für Bauzeitverzögerungen angegeben werden. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund e.V. private Bauherren und Wohnungskäufer hin. Ein Gericht hatte kürzlich zugunsten einer Klägerin entschieden, die zwei Jahre länger als geplant auf die Fertigstellung ihrer Wohnung warten musste. Der Bauträger hatte coronabedingte Störungen der Abläufe als Grund für die längere Bauzeit angegeben.
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