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Bekanntmachung öffentlicher Aufträge soll einfacher werden
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Mit der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare ("eForms") für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen (20/6118) sollen die nationalen Vergaberechtsregelungen (Vergabeverordnung, VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) angepasst werden. Die Verordnung richtet sich nach der die Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission vom 23. September 2019 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge, so die Bundesregierung.
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