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Keine "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" bei unentgeltlicher Überlassung an Mutter
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Die Veräußerung einer Eigentumswohnung, die unentgeltlich der Mutter des Steuerpflichtigen überlassen war, ist nicht von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen, da die Wohnung nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Es sei zwischen einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kindern und dritten, eventuell auch unterhaltsberechtigten Personen, zu differenzieren. Das FG hat die Revision zugelassen.
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