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Baugewerbe zur Ersatzbaustoffverordnung: Der entscheidende Baustein fehlt
© Cornelia Pithart - Fotolia
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 05.04.2023 die Novellierung der am 01.08.2023 in Kraft tretenden Ersatzbaustoffverordnung beschlossen. Die vorgesehenen Änderungen beinhalten insbesondere Klarstellungen für den Vollzug und Aktualisierungen der Verweise auf Regelwerke. Es wurden aber auch umfangreiche Anforderungen an Güteüberwachungsgemeinschaften neu aufgenommen.
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