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Überlanger Dateiname hindert ordnungsgemäße Einreichung nicht
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Wenn ein Schriftsatz die geltenden technischen Voraussetzungen für einen Versand über das besondere anwaltliche Postfach (beA) erfüllt, ist er ordnungsgemäß eingereicht, auch wenn das Gericht ihn aufgrund technischer Probleme nicht der Gerichtsakte beifügt. In diesem Fall muss das Gericht mit seiner Entscheidung so lange warten, bis es den Schriftsatz zur Kenntnis nehmen kann. Anderenfalls verletzt es dem Bundesverfassungsgericht zufolge den Anspruch auf rechtliches Gehör.
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