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Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung
Aufgrund aktueller, technischer und wissenschaftlicher Entwicklungen soll die Ersatzbaustoffverordnung verändert und angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung eine "Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung" (20/6310) vorgelegt, welcher der Bundestag gemäß Paragraf 67 Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen soll.
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