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Bauherren-Schutzbund fordert mehr Technologieoffenheit bei der Heizwende
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Laut GEG sollen zukünftig alle Wohngebäude mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien beheizt werden. Hierzu nennt das Gesetz bestimmte Heiztechnologien, die in Neubau und bei der Bestandsmodernisierung ab 2024 zugelassen sind. In seiner Stellungnahme kritisiert der BSB, dass der Gesetzesentwurf zu eng gefasst ist. Er lasse Technologieoffenheit vermissen und ermögliche für den Neubau nicht einmal alle Erfüllungsoptionen, die im Bestand vorgesehen sind.
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