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Nackter Vermieter im Hof kein Mietmangel
© Stadtratte - iStock
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat sich mit einer heute veröffentlichten Entscheidung mit zahlreichen geltend gemachten Mietmängeln hinsichtlich einer in einem gemischt genutzten Haus liegenden Büroetage befasst. Durch den sich im Hof nackt sonnenden Kläger werde die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt, stellte das OLG dabei u.a. fest. Es fehle insoweit an einer unzulässigen, gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das Grundstück.
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