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Denkmalschutz kann Photovoltaikanlage verhindern
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Wer auf dem Dach seines denkmalgeschützten Hauses eine Photovoltaikanlage anbringen möchte, sollte sich dies vorher genehmigen lassen. Denn sonst läuft er Gefahr, die Anlage auf behördliche Anordnung hin wieder abbauen zu müssen, wie ein vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg entschiedener Fall zeigt. Das gilt vor allem, wenn das Denkmal sich innerhalb eines als UNESCO-Weltkulturerbe besonders geschützten Ensembles befindet. ...
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