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Auskunftsanspruch bei Gebäudeschaden und "Mehrfachversicherung"
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Eine Gebäudeversicherung hat laut Bundesgerichtshof einen Anspruch auf Auskunft gegen den Mieter eines Gebäudes über die vertraglichen Bedingungen von dessen Haftpflichtversicherung, wenn ein Schaden aus seinem Gefahrenbereich herrührt. Dies gelte auch, wenn es sich bei dem zweiten Versicherer um einen Verein kommunaler Gebietskörperschaften zum Kommunalen Schadensausgleich handelt. Die Regeln des Innenausgleichs gelten auch hier.
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