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Mietpreisbremse: Auskunftsanspruch verjährt nicht innerhalb von drei Jahren nach Mietvertragsabschluss
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"Eine gute Entscheidung für Mieterinnen und Mieter", kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs zur Verjährung des Auskunftsanspruchs von Mieter:innen über die zulässige Miethöhe. "Mieterinnen und Mieter sollten ihre Miete auf die zulässige Höhe prüfen und sich nicht scheuen, umfassend Auskunft über die Umstände zu deren Berechnung von ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin zu verlangen. Dieses Recht haben sie auch dann, wenn der Mietvertragsabschluss Jahre zurückliegt. Das hat der Senat heute erfreulicherweise klargestellt."
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