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Betriebsschließungsversicherung muss Klinik wegen Corona-Einschränkungen nicht entschädigen
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Eine Klinik hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung aus einer Betriebsschließungsversicherung, wenn sie ihre Leistungen wegen der Corona-Maßnahmen im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 einschränken musste. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Die Maßnahme habe Behandlungskapazitäten schaffen, nicht die Verbreitung des Virus verhindern sollen. Die Versicherungsbedingungen sähen aber nur für letzteren Fall eine Entschädigung vor.
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