Nachrichten zum Bauträgerrecht
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Umsetzung des digitalen Bauantrages
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Um die "Umsetzung des digitalen Bauantrages" geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/7809) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7541). Darin schrieb die Fraktion, dass diese Umsetzung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes als verpflichtende Verwaltungsdienstleistung zu erbringen sei. Es zeichne sich eine unterschiedliche Vorgehensweise in den Bundesländern und einzelnen Kommunen ab. "Neben Mecklenburg-Vorpommern, das gemäß dem ,Einer-für-Alle'-Prinzip (EfA-Prinzip) eine Lösung entwickeln sollte, die alle anderen Bundesländer übernehmen können, haben Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Thüringen eigene Systeme entwickelt", führte die Fraktion weiter aus.
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