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KG: Bauzeitverschiebung aufgrund Annahmeverzugs ist "andere Anordnung" des Auftraggebers! IBR-BeitragOLG Düsseldorf: Abdichtungs- und Isolierungsarbeiten sind intensiv zu überwachen! IBR-BeitragLG Berlin II: Abgrenzung der modernisierenden Instandsetzung von der baulichen Veränderung! IMR-BeitragOLG Hamm: Auftraggeber kann Gewährleistungsbürgschaft beliebig befristen: Sicherungsabrede unwirksam! IBR-BeitragKG: Rücktritt nur bei erheblicher Pflichtverletzung! IBR-BeitragOLG Celle/BGH: Wer eine Entschädigung nach § 642 BGB verlangt, muss das ganz große Orchester aufspielen lassen! IBR-BeitragLG Berlin II: "Gelten nicht als mitvermietet": Vermieter muss trotz Klausel Geschirrspüler reparieren IMR-Beitrag
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OLG Schleswig: Keine Bauhandwerkersicherheit, keine Mängelbeseitigung! VolltextBFH: Terminverlegungsantrag kann auch per E-Mail gestellt werden! VolltextOLG Hamm: Kein Mitverschulden des Auftraggebers bei mangelhafter Vorunternehmerleistung! VolltextOLG Düsseldorf: EB enthält falsches Zustellungsdatum: Gegenbeweis möglich? VolltextOLG Düsseldorf: Mit Einschränkung einverstanden: Fehlende Funktionalität ist kein Mangel! VolltextBVerfG: Gesundheitsgefahr für Schuldner: Zwangsvollstreckung wird einstweilig ausgesetzt! VolltextKG: Bauzeitverschiebung aufgrund Annahmeverzugs ist „andere Anordnung“! Volltext
Wenn im Vorratskeller eine abgeschlossene Wohnung entstehen soll, dann sprechen Experten von einer sogenannten Nutzungsänderung, und die muss grundsätzlich behördlich genehmigt werden. Welche Bedingungen die zukünftigen Wohnräume im Einzelnen erfüllen müssen, das regeln die Landesbauordnungen.
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