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Austauschfrist für alte Kachel- und Kaminöfen läuft Ende 2024 ab
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06.09.2023) Alte Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine komplette Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 01.01.1995 bis 21.03.2010. Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. rät rechtzeitig den Austausch oder die Nachrüstung in die Wege zu leiten, ...
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