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Modernisierung der Mietwohnung - Pflichten von Mieter und Vermieter
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Man unterscheidet bei Mietwohnungen reine Erhaltungsarbeiten von einer eigentlichen Modernisierung. Erhaltungsarbeiten an Gebäude und Wohnung sind zum Beispiel das Abdichten des Daches oder der Austausch eines durchgerosteten Heizkörpers. Man bezeichnet solche Maßnahmen oft auch als Instandhaltung oder Instandsetzung. Unter einer Modernisierung im engeren Sinne versteht man Arbeiten, durch die das Gebäude oder die Mietwohnung verbessert werden sollen - dazu gehört beispielsweise eine Wärmedämmung von Dach und Außenwänden, der Einbau einer neuen Heizung oder eines neuen Badezimmers.
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