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VPB: Außenaufzüge müssen genehmigt werden
© VPB
Wer trotz Gehbehinderung nicht umziehen mag, der kann einen Treppenlift montieren, einen Innenlift einbauen oder einen Außenlift anbauen lassen, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Außenaufzüge sind aber vergleichsweise teuer, und sie müssen genehmigt werden. Das kostet Geld und Zeit. Ist das Reihenhaus Teil einer Wohnungseigentumsanlage, dann ist jedenfalls über einen Außenaufzug auch Beschluss in der Eigentümergemeinschaft zu fassen. Außerdem mutiert der Teil des Gartens, in dem der Lift aufgestellt wird, vorübergehend zur Baustelle. Innenlifte sind preisgünstiger und brauchen keine Baugenehmigung, solange an der Statik des Hauses nichts geändert wird.
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